Für eine Praxis der Verantwortung
Beitrag in: Pantucek, P./Vyslouzil, M. (Hrsg.): Die moralische Profession. Menschenrechte und Ethik in der Sozialarbeit. St.Pölten 1999.
1. Sozialarbeit, die moralische Profession?
Ähnlich wie einige andere Professionen agiert die Sozialarbeit mit einem Auftrag und noch mehr mit einem Selbstbild, die moralisch geschwängert zu sein scheinen. Ich orientiere mich hier in erster Linie an den von der Profession selbst formulierten Zielen, an ihren Ansprüchen, die ich ernstzunehmen versuche: Wirkungsvolle Unterstützung zu geben v.a. an sozial Schwache, the "oppressed".
Soziale NPOs wie die Caritas, die Diakonie etc. sind als Moralunternehmen schon von ihrem Leitbild auf die Hilfe festgelegt. Moralität und ethisches Verhalten sind ihnen nicht zusätzlich aufgegeben, stellen keine selbstauferlegte Verpflichtung neben ihren "eigentlichen" Aufgaben dar, sondern sind das zentrale Produkt der Organisationen. Ähnlich sind die Institutionen des Sozialstaats auf den "Altruismus" festgelegt, auf die Unterstützung in der Not (oder in Notlagen). Spätestens seit der ausgedehnten Sozialstaatskritik der 70er- und 80er-Jahre haben wir aber gelernt, gegenüber diesem hehren Selbstbild des Staates und der großen Institutionen skeptisch zu sein. Wie ist das aber mit der Profession Sozialarbeit? Besteht guter Grund für die Annahme, dass sie widerspruchsfrei für das Gute verantwortlich ist, bloß einer feindlichen Welt gegenüberstehend? Mitunter entsteht dieser Eindruck bei der Selbstdarstellung der Profession. Wie Heinz J. Kersting bereits 1994 (163) feststellte, scheine Sozialarbeit am wenigsten von Diskussionen um Ethik berührt zu werden.
Nun hat sich aber in den seither vergangenen fünf Jahren einiges geändert. Eine Reihe von Publikationen über Sozialarbeitsethik ist erschienen, der DBSH hat einen Code of Ethics erarbeitet, Tagungen beschäftigen sich mit der Ethik der Sozialen Arbeit (Mühlum 1999) und verschiedene ethische Konzepte werden der Sozialarbeit angedient. Hans-Ulrich Pfeifer-Schaupp versucht es mit der Diskursethik (1995), Heinz Kersting beruft sich auf den Konstruktivismus (1994) usw. Einigen der Diskursbeiträge ist eine seltsame Abstraktheit eigen. Auf der Ebene von Prinzipien werden Fragen abgehandelt, deren Konkretisierung z.B. am Fall bleibt aus. Insofern bestärkt der Diskurs m.E. das Wegschauen und stützt die Verweigerung von selbstkritischer Reflexivität, die ethische Forderungen erst mit Leben erfüllen und sie auf dem Prüfstand praktischer Entscheidungs- und Handlungssitua-tionen selbst wieder einer Kritik aussetzen könnte.
Ich werde einen umgekehrten Weg versuchen, um letztlich doch wieder beim Allgemeinen zu landen, verbunden allerdings mit einigen Verfahrensvorschlägen, die m.E. die Entwicklung der Sozialen Arbeit zu einer starken, weil selbst-bewussten und selbst-kritischen Profession fördern könnten.
Sozialarbeit pflegt notwendigerweise den Umgang mit Unsicherheit und Komplexität sowie mit potenziell biografiewichtigen Entscheidungen und Arrangements für andere. SozialarbeiterInnen sind in ihrer täglichen Praxis angehalten, mit einer Fülle von ethisch relevanten Entscheidungssituationen fertig zu werden. Entscheidungen über den Mitteleinsatz, über die Zugangsstruktur zu Hilfen, Entscheidungen über die Selbstinszenierung der Organisationen im Feld, über Zielbestimmungen der Arbeit, über die Intensität des Engagements schaffen für potenzielle KlientInnen Möglichkeiten, beschneiden sie für andere 1 . Viele dieser Entscheidungen werden vorerst auf institutioneller Ebene getroffen, runtergebrochen auf den Fall dann allerdings noch einmal (mit der Chance der Interpretation und Variation) von den einzelnen Fachkräften (vgl. dazu Schmidt 1998, insbesondere 47ff). Auf dieser unteren Ebene sind es tatsächlich tägliche Entscheidungen mit mitunter weitreichenden Konsequenzen für die Lebenschancen der Betroffenen. Formalisiert in Ämtern, oft nicht weniger folgenreich, allerdings nicht dem Verwaltungsrecht unterworfen und daher auch nicht immer so formalisiert, in den zahlreichen Einrichtungen freier Träger. All diese Entscheidungen lassen sich verhältnismäßig leicht bewältigen, wenn sie als bloße Anwendung von Institutionsnormen verstanden werden, d.h. wenn die EntscheiderInnen ihren Auslegungs-spielraum und damit ihre Eigenverantwortung verleugnen. Tun sie dies nicht, sondern rechnen sie sich die Verantwortung für jeden ihrer Schritte zu, kann dies allerdings schnell zur Überforderung führen, zu Entscheidungs- und damit Handlungsunfähigkeit. Es ist fraglich, ob damit etwas gewonnen wäre. Regeln - institutionelle wie professionelle - sind die notwendige Stütze für verantwortliches Handeln.
2. Entlastungsstrategien
Ich möchte vorerst beim Negativen beginnen. Unter gemäßigter Anwendung eines Prinzips des Total Quality Managements (Frehr 1993, Gmühr/Lenz 1998), das Fehler als Quelle von Erkenntnis und Verbesserung nutzt, beginne ich mit der Darstellung kontraproduktiver Entlastungsstrategien, die angewendet werden, um der Last der Verant-wortung zu entfliehen bzw. um eigene Entscheidungen als solche vor sich und anderen unsichtbar zu machen. Mir ist bewusst, dass ich, indem ich von "Fehlern" spreche, tatsächlich bereits eine Norm, also eine Vorstellung vom Nicht-Fehlerhaften, voraussetze. Vorerst tue ich das sehr allgemein, indem ich vom Selbstbild einer Sozialarbeit als integrative und KlientInnen unterstützende Arbeit ausgehe.
Die nun folgende Aufzählung versteht sich als beispielhaft. Die genannten Strategien kenne ich z.T. aus eigener Anschauung, z.T. aus Fall- und Handlungsanalysen im Rahmen von Praxissupervision in Aus- und Fortbildung. Wie weit sie in manchen Bereichen den Normalfall des Umgangs von unseren Kolleginnen und Kollegen mit Verantwortung darstellen, möge der Beurteilung der Leserin bzw. des Lesers überlassen bleiben. Jedenfalls stellen sie Möglichkeiten und Gefahren dar, die sozusagen bereitliegen, die manchmal mehr, manchmal weniger "genutzt" werden. Interessant scheint mir die Beschäftigung mit ihnen allemal.
2.1. Überidentifikation mit der Institution
Eine häufig verwendete Strategie, die sich vor allem in rigideren institutionellen Zusammenhängen aufdrängt, ist die, sich selbst bloß als nicht entscheidungsautonomen Teil der Umwelt zu beschreiben ("es ist halt so"). Eigene Entscheidungsspielräume werden verleugnet, eine volle Identifikation mit der Organisation und ihren expliziten oder impliziten Entscheidungsprämissen vorgeschoben. Das kann so weit gehen, dass sich die Fachkräfte tatsächlich mit den in ihrem institutionellen Hintergrund gängigen Begründungsmustern umstandslos identifizieren und keine Differenz zwischen Regel und Regelauslegung sehen.
Als resignative Strategie findet sie sich vor allem in besonders belasteten und belastenden Settings. Ich erinnere mich zum Beispiel an eine Diskussion zwischen SozialarbeiterInnen im Strafvollzug, wobei eine Partei es strikte als unzulässig ablehnte, in Gesprächen mit KlientInnen eine Distanz zu den geltenden Vollzugsregeln der Justiz erkennen zu lassen. Wohlgemerkt ging es nicht darum, eine solche Regel zu umgehen, sondern nur darum, ob Äuß erungen wie z.B. "ja, ich halte das auch für keine sehr glückliche Regelung" zulässig seien. Konsequenz der Überidentifikation mit der Institution ist m. E. der Verlust der professionellen Identität, die mit der institutionellen nie deckungsgleich sein kann und immer Autonomie und fallbezogene Situationseinschätzung und Regelauslegung erfordert. Die professionelle Distanz zur Institu-tion bildet das Spielbein der Sozialarbeit, die fallgerechtes Arbeiten erst ermöglicht. Um den oben erwähnten Anspruch, aus Fehlern lernen zu wollen, hier zumindest andeutungsweise einzulösen: Die Wahrung professioneller Autonomie scheint Vorbedingung für verantwortliches Handeln.
2.2. Externalisieren von Entscheidungen
Wenn die Prüfung der "Zuständigkeit" zur ersten und oft einzigen "Unterstützungs"-Strategie wird, verzichten SozialarbeiterInnen bzw. Institutionen darauf, ihr Potenzial einzusetzen. Der Weiterverweis an scheinbar geeignetere, weil spezialisiertere, Einrichtungen entlastet von einer genaueren Beschäftigung mit dem Fall und vermeidet daher von vornherein die Gefahr, in weitere Entscheidungssituationen zu kommen (sh. Dewe 1988, 459). Perfektioniert kann das werden, indem gar nicht mehr nachgefragt wird, ob die KlientInnen bei den "geeigneteren" Einrichtungen überhaupt angekommen sind und ob die nicht in der Folge nach einer ähnlichen Strategie vorgegangen sind. Das Externali-sieren von Entscheidungen trägt zur Diffusion der Verantwortung bei und kann ungeachtet der tatsächlichen Folgen in bürokratischer Form als Unterstützungshandlung verbucht werden. Wenn wir auch hier versuchen, eine Nutzanwendung zu ziehen, so wäre dies das Prinzip, einen Fall so weit wie möglich dort zu bearbeiten, wo er erstmals anfällt. Ist dies nicht möglich, wäre jedenfalls auch die Verantwortung für das Gelingen der Überweisung zu tragen.
2.3. Überbetonung der Verantwortung der KlientInnen
Anknüpfend an eine durchaus sinnvolle sozialarbeiterische Regel, nämlich die Eigenverantwortung der KlientInnen ernst zu nehmen, sie ihnen nicht abzunehmen, möglichst wenig an ihrer Stelle zu handeln, kann diese Eigenverantwortung auch überbetont und zu einer völligen Entlastung der Fachkräfte von der Anstrengung einer näheren Beschäf-tigung mit der Fallsituation benutzt werden. Neuerdings tritt diese Entlastungsstrategie vor allem in jenen Institutionen auf, die mit KlientInnen schriftliche Vereinbarungen treffen. Solche Vereinbarun-gen halten Pflichten der KlientInnen fest, wobei oft unklar bleibt, ob diese Verpflichtungen auch nur annähernd erfüllt werden können. Kürzlich kam mir eine solche "Vereinbarung" zu Gesicht, in der eine Mutter, die offensichtlich seit mindestens einem Jahr ihr Kind schwer vernachlässigt hatte, sich "verpflichtete", das ab sofort nicht mehr zu tun sowie keine fremden Personen mehr in ihrem Haushalt zu dulden. Seit Monaten waren ihr Lebensgefährte und dessen großer und zweifelhafter Freundeskreis aus und ein gegangen. Kein Wort darüber, wie denn das zu bewerkstelligen sei, keine Konkretisierung, wie sie bei der von ihr verlangten völligen Änderung ihres Lebensstils unterstützt werden sollte. Das vorprogrammierte Scheitern erscheint dann als Scheitern - oder böser Wille - der Klientin, die sicher nur unter dem Druck einer drohenden Kindesabnahme dieser einseitigen Verein-barung zugestimmt hat.
2.4. Schematismus
Schematismus tritt in verschiedensten Formen auf, wobei die Vertreter-Innen der einen voll Hochmut auf die ProponentInnen der anderen Formen blicken. Von zunehmender Bedeutung scheint mir problemorientierter Schematismus, eine Folge der anhaltenden Spezialisie-rungstendenzen in der Sozialen Arbeit. Zahlreiche Einrichtungen mit problemspezifischen Bearbeitungsprogrammen sind entstanden und entstehen weiter. Schulden, sexueller Missbrauch, Drogenkonsum, Scheidung etc. können scheinbar als verdinglichte Probleme mit adäquaten Mitteln angegangen werden. Ganz "nebenbei" entsteht allerdings ein größer werdendes Klientel, dem mit den spezialisierten Angeboten nicht gedient ist. Vielleicht weil sie mehrere der "Spezialprobleme" haben, vielleicht auch, weil sie nicht fähig oder nicht gewillt sind, auf die oft stark strukturierten und rigiden Bearbeitungspro-gramme einzusteigen 2 . Diese Haltung kann zu einer pseudoprofessionellen Sicherheit führen. Was passt, ist mein Programm, was nicht passt, ist der Klient.
Demgegenüber ist der bürokratische Schematismus ein altbekanntes Lied. Er verbreitet sich allerdings in neuerer Zeit wieder, nicht zuletzt unterstützt durch einige sogenannte Qualitätsmanagement-Program-me Sozialer Institutionen, die eine Welle von Formalisierungen, Leistungsbeschreibungen, standardisierten Dokumentationen auslösten. Die Pseudokonkretheit solcher neuer Administration wird von manchen KollegInnen sogar als Erleichterung empfunden: Sie vermeinen erstmals wirklich zu wissen und benennen zu können, was sie tun. Die Standardisierung schmiegt sich allerdings allzuhäufig eng an bürokratische und juristische Kategorisierungen an, deren Logik mit sozialarbeiterisch-methodischer Logik nur wenig gemein hat. Und selbst dort, wo sie dies nicht tut, entwickelt die Formalisierung ein Eigenleben und läuft Gefahr, bürokratische Verfahren einzuführen, wo bisher professioneller Freiraum war.
Scheinbar näher bei professionellen Kriterien ist der methodische Schematismus. Während die klassischen sozialarbeiterischen Metho-den durch ihre relative Offenheit noch fallspezifische Interpretationen eher herausforderten als hinderten, hat sich die Situation vor allem durch vermeintlich universell einsetzbare Psycho- und Kommunika-tionstechniken geändert. Die trügerische Erfahrung, durch den Einsatz dieser Techniken das Gespräch "im Griff" zu haben, verleitet zum Fehl-schluss, den Fall adäquat zu behandeln. Schon 1985 wies Schütze darauf hin: "Dabei wird aber gerade das Schmerzhafte fast jeder profes-sionellen Intervention ausgeklammert, und die Gewinnung einer selbstkritischen Einstellung gegenüber eigenen Fehlermöglichkeiten wird verhindert. Zugleich werden auch die moralische Verantwortlich-keit für das eigene berufliche Handeln und dessen Fehler sowie die daraus resultierende biografische Betroffenheit des Klienten verschleiert." (Schütze zit. nach Dewe/Ferchhoff 1988, 462)
Schließlich ist noch der diagnostische Schematismus zu nennen, die Routinisierung eines ExpertInnenblicks, der in einer oberflächlich eindeutigen Benennung dessen, was im vorliegenden Fall Sache sei, die Komplexität der Fall- und Entscheidungssituation zu bewältigen hofft. Der schematisch-diagnostische Zugriff operiert mit kategorisierendem Vokabular. Das zu behandelnde Problemfeld wird durch eine Bezeich-nung zu einem selbständigen "Ding", einem konstruierten Subjekt, wie dem Mediziner die Krankheit AIDS, einmal benannt, beschrieben und identifizierbar, zum eigentlichen Gegner wird, der Patient zum Schlachtfeld, auf dem der Arzt und sein Feind ihren Kampf austragen 3 .
2.5. Opfermythos
Die frühzeitige und unhinterfragte Zuschreibung eines Opferstatus erspart die Auseinandersetzung mit der realen Ambivalenz und Komplexität der Lebenssituation der KlientInnen bzw. der Persönlich-keit der KlientInnen selbst. Oft funktioniert jene Entpersönlichung der KlientInnen auch über die Zuschreibung und Überbewertung von Mitgliedschaften: KlientInnen werden in erster Linie als Frau, Asyl-werber etc. 4 betrachtet, und wie es denen geht, weiß man ja. Als Individuen in ihrer Vielschichtigkeit kommen sie kaum mehr in den Blick. Im schlimmsten Fall glaubt man zu wissen, was für Frauen, Asylwerber etc. gut sei, und ist entrüstet oder enttäuscht darüber, dass die Klientin oder der Klient andere Vorstellungen von ihrer bzw. seiner Zukunft hat. Es lässt sich beobachten, dass KlientInnen sich die Opferrhetorik aneignen, weil sie - manchmal zu Recht - annehmen, nur so Hilfe zu bekommen. Wenn sie über sich selbst sprechen, scheint ihr Therapeut aus ihnen zu sprechen.
3. Gegenstrategie: Interesse und Respekt
Rückgreifend auf eine Tradition in der Methodengeschichte möchte ich nun versuchen, zuerst nützliche Haltungen zu formulieren, die als allgemeine Leitlinien geeignet scheinen, sich Fällen produktiv zu nähern und fragwürdige Praktiken wie die oben beschriebenen zu vermeiden:
3.1. Interesse
Als Interesse bzw. Neugier bezeichne ich jene Haltung, die zur Erkun-dung der Lebenssituation der KlientInnen motiviert. Interesse bedeutet die Bereitschaft, Rätsel zu entdecken und die eigene Gewissheit durch Entdeckungen zu verringern. Letztlich führt das Interesse an einem Fall möglicherweise dazu, dass ich als SozialarbeiterIn in Entscheidungssituationen komme, die mir ansonsten gar nicht bewusst geworden wären. Interesse erfordert, sich dem Fall zu nähern. Gleich-zeitig beschränkt die Annäherung allerdings die Möglichkeit, den Fall "objektiv" zu erkennen. Sich dem Fall nähern, heißt eingreifen und damit ändern. Als interessierter Beobachter verändere ich durch meine Beobachtung bereits die Situation. Je näher ich mich auf den Fall einlasse, umso mehr muss ich auch mich selbst in Rechnung stellen, mich selbst beim Beobachten (und damit bei der Intervention) beobachten. Sich Einlassen heißt also, bewusst Teil des Falles zu werden.
3.2. Respekt
Unter Respekt will ich hier die Anerkennung der KlientInnen als Subjekte verstehen, als Personen mit Geschichte und Zukunft, mit Eigen-Sinn, als TrägerInnen von Menschenwürde, von Rechten, als vollberechtigte DialogpartnerInnen. In der Diskussion scheint diese Bedingung unter verschiedenen Stichworten auf: Als Versuch, eine Subjekt-Subjekt-Beziehung herzustellen (Braun u.a. 1989, Nohlen 1997, Schmidt 1998), als "Anerkennung" in der Diskussion einer inter-kulturellen und gendersensitiven Ethik (Taylor 1993), bzw. aufgeschlüsselt auf einige Prinzipien der "helfenden Beziehung" beim Case-Work-Klassiker Biestek (1970). Dazu kommen noch die Ethiken, die auf die im Diskurs immer schon vorausgesetzte Anerkennung des Anderen als diskursfähigen Partner verweisen (z.B. Holenstein 1993).
Ich möchte hier betonen, dass Respekt vor den KlientInnen einschließt, dass man eine Diskussion für zumutbar hält: Auch Dissens kann formuliert werden, und Konfrontation ist auch dann nicht ausgeschlossen, wenn sie möglicherweise schmerzlich ist. Respekt ist also mit übertriebener Rücksichtnahme (die mir ohnehin meist mehr eine Rücksichtnahme auf sich selbst als auf die KlientInnen zu sein scheint) nicht vereinbar.
Unter Respekt möchte ich auch die selbstverständliche Zuerkennung von BürgerInnen- und KonsumentInnenrechten an die KlientInnen subsummieren. In ihrer Stellung zur Sozialarbeit sollen die KlientInnen - bei aller Skepsis gegenüber Versuchen, den Kundenbegriff an die Stelle des Klientenbegriffs zu setzen - jedenfalls keine schlechtere Position als KundInnen haben (zur Kundenorientierung und daraus ableitbaren KlientInnenrechten vgl. Effinger 1998).
Die nun folgende Vierfeldertafel soll diese Position noch einmal veranschaulichen. Methodisch und ethisch bedenkliche Handlungs-strategien sind mit den oben beschriebenen Entlastungsstrategien verbunden.
Interesse wenig Erzeugen von Abhängigkeit Fallbehandlung Mangel an Konfrontation
viel
Ein Zuwenig von Interesse, von Respekt oder von beidem führt demnach zu Formen der Fallbearbeitung, die Rechte von KlientInnen verletzen, die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit beeinträchtigen können.
4. Über die Notwendigkeit und Unzulänglichkeit von Regeln
Die relative Unbestimmtheit vieler Fallsituationen, die Häufigkeit von Handlungen und Entscheidungen, die für Andere potenziell biografierelevant sind, lässt es unmöglich erscheinen, stets bloß auf Basis eines tieferen Verständnisses der je vorgegebenen Handlungssituation zu entscheiden. Tendenziell liefe das auf eine heillose Überforderung der Fachkräfte hinaus. Aus diesem und aus anderen Gründen ist die Defini-tion von Regeln 5 für die berufliche Vorgangsweise unerlässlich. Regeln machen das professionelle Alltagshandeln erst möglich, erlauben eine Unterscheidung zwischen dem "Normalen" und dem Außergewöhn-lichen, ermöglichen einen verallgemeinernden Diskurs. Die mitunter anzutreffende Ablehnung normativer Diskussionen scheint somit nicht berechtigt.
Gleichzeitig muss aber festgehalten werden, dass Handlungsregeln stets anhand des Falles auf ihre Relevanz und ihren Sinn überprüft werden müssen. Das begründete Abweichen von der Regel gibt die Chance, falladäquat zu handeln und flexibel auf die vorfindliche Situation einzugehen. Jean-Luc Picard, Captain des Raumschiffs Enterprise in der Fernsehserie "Star Trek" hat, wie eine inquisitorische Spionen-jägerin stalinistischen oder mccarthyistischen Zuschnitts in einer Folge anklagend feststellt, die Oberste Direktive der Sternenflotte in drei Jahren sechs Mal verletzt. Er tat das, obwohl er selbst diese Direktive (übrigens die der Nichteinmischung in die soziale Entwicklung anderer Völker) mit Überzeugung vertritt. Er tat es nicht mit leichtem Herzen, sondern nach sorgfältiger Abwägung der Situation, unter Einschätzung der Chancen und Risken. Im Nachhinein erwies sich eine dieser Entscheidungen in ihren Auswirkungen als fatal . Verantwortungsbewusst und sorgfältig zu entscheiden kann das Risiko nicht eliminieren. Die einzige mit einiger Sicherheit erfolgreiche Variante der Risiko-vermeidung ist jene streng regelkonforme bürokratische Entschei-dungspraxis, die bloß auf die Absicherung des Entscheiders bedacht ist. Sie nimmt aber Nachteile für die anderen von der Entscheidung Betroffenen unbesehen in Kauf.
Routine hat in der sozialen Berufspraxis ihren sinnvollen und festen Platz als Grundgerüst für das professionelle Handeln. Zu den wichtigsten Routinen gehört die professionelle Sorgfalt (zum Beispiel im Umgang mit Informationen). Die Gefahr der routinierten Regelbefol-gung ist allerdings die Missachtung der Spezifik des Falls.
Es sind Regeln verschiedener Wirkungsebenen, die im Berufsfeld bedeutsam sind:
1. Regeln für das Aufstellen von Regeln
2. Handlungsstrukturierende und handlungsleitende Regeln
3. Regeln, um die Flexibilität abzusichern
4. Regeln für die Überprüfung und Veränderung von Regeln
5. Regeln für die Vorgangsweise bei der Missachtung von Regeln
ad 1.: Auf dieser Ebene sind wir sowohl mit dem Staat, als auch mit den Institutionen und der Profession konfrontiert, wobei in der Praxis die Verbindlichkeit vom ersten zum dritten Regelsetzer abzunehmen scheint. Die Organisationsstrukturen der Sozialen Arbeit spielen aller-dings eine besonders große Rolle bei der Ermöglichung oder Verhinde-rung eines Fachdiskurses, der professionelle Regeln hervorbringen kann.
ad 2.: Hier ist vor allem auf den normativen Gehalt vieler Techniken und Methoden zu verweisen, aber auch auf die stillen Regeln des Habitus der jeweiligen Profession. Institutionelle Handlungsregeln, oft genug in einer enervierenden Detailverliebtheit formuliert, können die Verantwortlichkeit der SozialarbeiterInnen zum Schaden des Klientels weitgehend eliminieren (vgl. Paulischin 1999).
ad 3.: Die Grundregel der Flexibilität wäre wohl, dass jede methodische Regel in Ansehung des Falles - und das ist nach meinem Verständnis immer die konkrete Konstellation Institution/SozialarbeiterIn/Klient-In/Lebensfeld - geprüft und mitunter auch begründet verworfen zu werden hat.
ad 4.: Hier wird einerseits die Möglichkeit von systematischen "Serviceterminen" z.B. für institutionsinterne Regeln angesprochen, andererseits wäre hier der Sozialarbeitswissenschaft und der Evaluations-forschung eine Rolle zuzuerkennen. Nichtsdestotrotz bedarf die Möglichkeit der Revision von Regeln erfahrungsgemäß selbst einer Regelung, um überhaupt möglich zu werden.
ad 5.: Auch wenn manche hier gleich ans Strafrecht denken mögen: die wichtigste Sanktion in einem professionellen Umfeld bleibt die Thema-tisierung der Regelverletzung und damit die Begründungspflicht. Bezüglich der Wirksamkeit weiterreichender Sanktionen disziplinarischer Art ist wohl eher Skepsis angebracht, weil sie nur in Extremfällen angewendet werden kann und eine "normale" (mitunter notwendigerweise) unzulängliche Praxis eher unbesehen freispricht, anstatt sie reflexiv in Frage zu stellen und damit verbesserbar zu machen.
Neben den explizit formulierten Regeln werden viele stille Handlungs-regeln beachtet. Deren Nachteil ist die Schwierigkeit, sie zu diskutieren und zu ändern. Was sich unterhalb der Bewusstseinsschwelle der Organisation bzw. der Akteure tut, bleibt dem rationalen Zugriff weit-gehend verschlossen. Die "geheimen Curricula", die stillen Programme und Ziele bestimmen aber wesentlich die Qualität der Arbeit mit, sind ethisch relevant. Eine der häufigsten Formen schwer thematisierbarer Regeln ist die Zugangsregelung für potenzielle KlientInnen, mit der nicht nur über die Aufnahme, sondern auch über die Abweisung von Hilfesuchenden entschieden wird. Die Frage, wer denn nun ausgeschlossen oder überhaupt nicht erreicht wird, wird selten unter dem Aspekt einer Gesamtpolitik diskutiert, häufig unter pragmatischen Prämissen einer vorgestellten Machbarkeit für die Organisation. Als Beispiel sei nur die Schwierigkeit genannt, betreute Wohnplätze für drogenkonsumierende Jugendliche zu finden.
Unzureichend sind Regeln prinzipiell. Viel mehr als eine Orientierung, einen ersten Bezug und das Zurverfügungstellen einer ersten Hand-lungsoption können sie für professionell verantwortliche Praxis nicht leisten. Sie verweisen auf Prinzipien der Entscheidung, nehmen nicht vorweg, wie in jedem einzelnen Fall entschieden bzw. vorgegangen werden soll.
Am wichtigsten scheint mir aber zu sein, dass sowohl Flexibilität als auch das Infragestellen von Regeln zu "normalen" Aktivitäten werden, also nicht bloß ein affirmativer Diskurs stattfindet.
5. Praktische Maßnahmen: Dialog ermöglichen
So betrachtet läge es nahe, mit einem Appell an die Selbstkritik der Fachkräfte, an ihre moralische Verantwortung, zu schließen. Letztlich würde dadurch allerdings das eingangs erwähnte moralische Pathos des Berufsstandes nur um eine weitere Facette bereichert. Wenn dieser Beitrag Skepsis gegenüber selbstgerechter Ethik zum Ausgangspunkt hatte, wird er auch konsequenterweise von den Fachkräften nicht verlangen können, dass sie sich selbst an den Haaren aus dem Sumpf ziehen. Was fallbezogen durch die Installierung eines echten Dialogs mit den KlientInnen, durch Achtung und Anerkennung installiert werden kann, benötigt auf institutioneller und gesellschaftlicher Ebene eine Entsprechung.
Viel zu wenige Institutionen der Sozialen Arbeit haben bisher Wege gefunden und installiert, wie sie die Stimme ihres Klientels überhaupt wahrnehmen könnten, um auf der Basis von deren Beschwerden und Wünschen die eigene Arbeit überdenken, Schwachstellen entdecken und die Nützlichkeit ihrer Angebote verbessern zu können. M.E. bedarf es einer Serie von Initiativen, damit Soziale Einrichtungen auch auf der Ebene der Organisation in einen Dialog mit jenen Menschen treten können, für die sie vorgeben da zu sein. Die Palette an möglichen Initiativen reicht von einem interessierten Beschwerdemanagement über kritisch-evaluative Befragungen, der Unterstützung für die Gründung von Nutzervereinigungen, die Einbeziehung von KlientInnen-vertreterInnen in Vorstände oder Beiräte bis zur Errichtung einer Stelle, die, dem Konsumentenschutz ähnlich, die Nützlichkeit von Angeboten und die Wahrung von Würde und Rechten jener, die auf Sozial-einrichtungen angewiesen sind, überwacht und einfordert 6 . Einige Grundsätze einer Empowerment-Strategie, angewandt auf das eigene institutionelle Feld, könnten so helfen, die Soziale Arbeit voranzubringen. Es würden Foren geschaffen, in denen ein Dialog, nicht ein Monolog über Qualität und ethische Richtlinien stattfinden könnte, mit allen oben erwähnten Einschränkungen bezüglich der Möglichkeit, über allgemeine Regeln eine adäquate Fallbehandlung sicherstellen zu können.
Mir erscheint diese Strategie der Ermächtigung der KlientInnen auch gegenüber den professionellen HelferInnen keineswegs als Bedrohung, wie es manche KollegInnen zu empfinden scheinen. Im Gegenteil, sie ermöglichte die Entlastung von der Pflicht, alle Widersprüche selbst, im eigenen Kopf und in den eigenen Handlungen bewältigen zu müssen. Dialog (auch kontroverser) befreit.
Einer dieser Widersprüche ist jener zwischen der Fürsorge für die KlientInnen und der Achtung vor ihnen. Wie Baumann (1995) aus-führte, enthält der Gestus des "Care", der Fürsorglichkeit, stets die Gefahr einer Nichtachtung der Eigenberechtigung der Personen, denen diese Fürsorglichkeit zuteil wird. Das nachgehende "Sich-kümmern-um-jemanden" kann und darf aber auch von der Sozialarbeit nicht aufgegeben werden, käme das doch einem Akzeptieren der Isolation der Betroffenen gleich, einem bequemen Verzicht auf den Anspruch der Integration (oder, wenn man will, der Inklusion). 7 Gleichzeitig soll jedoch die Achtung außer Zweifel stehen. Maria Loley versucht das mit dem Begriff der Mitmenschlichkeit zu fassen (1996), Zygmunt Bau-mann plädiert für eine Ethik der "sanften Berührung".
Vielleicht ist es gerade jetzt, nach einer Phase der Spezialisierung in der Sozialarbeit, nach der Entwicklung von problemspezifischen Betreu-ungs- und Fallbearbeitungsstrategien (Schuldnerberatung, Mediation, Drogenstreetwork, Betreutes Wohnen, Notschlafstellen usw. usf.) wichtig und hilfreich, über Ethik zu reden. Im Zuge einer Debatte über die Beziehungen zwischen SozialarbeiterInnen und ihren KlientInnen, einem Nachdenken über Ethik und Moral, könnten die nachteiligen Folgen der Spezialisierung und des Einbruchs von neuen Techniken bürokratischer Bestimmung über Sozialarbeit (die sog. Produktorientierung und so manche Qualitätssicherungsinitiative) vielleicht gemildert werden. Ohne eine systematische Einbeziehung der KlientInnenseite in den Diskurs wird dies allerdings kaum gelingen.
Literatur
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