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Soziale Arbeit in Österreich

Stichwortartikel in: Kreft, Dieter / Mielenz, Ingrid (Hg.): Wörterbuch Soziale Arbeit, 5. Auflage. 2005. S. 796-801.

Peter Pantucek


Die österreichische Gesellschaft

Österreich hat in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts einen bemerkenswerten ökonomischen Aufstieg erfahren. Nach der Niederlage des Nationalsozialismus setzte sich eine sozialpartnerschaftliche Politik durch, die durch die Zusammenarbeit der wichtigsten gesellschaftlichen Kräfte, vor allem der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, gekennzeichnet war. Diese monopolisierten über lange Zeit auch den sozialpolitischen Diskurs. Die sogenannte Sozialpartnerschaft stellte neben der außenpolitischen Neutralität schließlich sogar ein zentrales Element des Staatsbewusstseins, der nationalstaatlichen Identität dar. Im europäischen Vergleich besticht Ö. durch relativ geringe Arbeitslosigkeit und die Abwesenheit von Arbeitskämpfen. Erst seit der Installierung der ÖVP-FPÖ-Regierung 1999 verliert die Sozialpartnerschaft schnell an Einfluss.

Erwerbsarbeitszentrierte Ansprüche wurden durch die Jahrzehnte systematisch ausgebaut, während die Leistungen für Personen, die keine durchgängige Erwerbsbiografie aufweisen, vergleichsweise dürftig waren und blieben. Dies zeigt sich unter anderem im Pensionssystem, das für Beamte und Personen mit gutem Einkommen und durchgängiger Erwerbsbiografie sehr beachtliche Absicherungen zur Verfügung stellte und ein außergewöhnlich niedriges faktisches Pensionsantrittsalter ermöglichte. Viele Frauen und andere am Arbeitsmarkt benachteiligte Gruppen erreichten allerdings nicht einmal die gesetzliche Mindestpension. Die demographischen Veränderungen (Zunahme des des Bevölkerungsanteils über 60 Jahre) erzwingen allerdings derzeit Änderungen im Pensionssystem, die, wie es aussieht, nicht zu einer Besserstellung der bisher schon benachteiligten Gruppen führen werden.

Das politische System, das derzeit in einem Wandel begriffen ist, war lange Zeit durch die Kooperation der Eliten der dominanten christlich-sozialen Volkspartei und der Sozialdemokratischen Partei gekennzeichnet. Klientilismus und eine sorgsame Aufteilung der Machtsphären sorgten für einen im internationalen Vergleich hohen Organisationsgrad der politischen Parteien und eine Unterentwicklung der nicht-parteigebundenen zivilgesellschaftlichen Akteure.

Österreich ist ein föderalistisch verfasster Bundesstaat. Die Kompetenzverteilung weist beträchtliche Unterschiede zum System Deutschlands auf, vor allem in den für das Sozialwesen relevanten Bereichen. Zum Beispiel sind die Sozialhilfegesetze Sache der neun Länder. Dementsprechend differieren sowohl gesetzliche Bestimmungen als auch die Sozialhilfepraxis und die Richtsätze beträchtlich. Als ein Beispiel sei der Umgang mit Regressbestimmungen genannt. Während Wien auf den Regress gegenüber den Verwandten ersten Grades von volljährigen anspruchsberechtigten Personen verzichtet, tun dies andere Länder nicht. Die Sozialhilferichtsätze für alleinstehende Erwachsene reichen 2002 von EUR 382,10 (Burgenland) bis EUR 496,- (Oberösterreich). Eine Studie, erstellt im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales (Pfeil 1999) beklagt die Starrheit und die mangelnde Anpassung der in ihren Grundzügen aus den 70er-Jahren des 20. Jahrhunderts stammenden Landesgesetze an die gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte. Außerdem würden die Richtsätze in der Praxis zunehmend als Obergrenzen der Unterstützung gehandhabt und die Möglichkeiten der individualisierenden Behandlung nur zuungunsten der Anspruchsberechtigten genützt. Initiativen für eine österreichweite Vereinheitlichung und Reform der Sozialhilfe stoßen auf Widerstand der Länder, die einen Eingriff in ihre Kompentenzbereiche ablehnen.

In einem anderen bedeutenden Bereich des Sozialwesens, der Jugendwohlfahrt (Jugendhilfe), obliegt dem Bund die Grundsatzgesetzgebung, während die Länder auf Basis des Bundesgesetzes präzisierende Landesgesetze zu erlassen haben. Das Jugendwohlfahrtsgesetz wurde zuletzt 1989 völlig neu gefasst. Wesentliche Elemente waren das „Züchtigungsverbot“, also das Verbot, Kindern zum Erreichen von Erziehungszielen körperliches oder seelisches Leid zuzufügen, die Schaffung von Kinder- und Jugendanwaltschaften und die Verbesserung der Stellung freier Träger im System der Jugendwohlfahrt. 1998 folgte noch eine einschneidende Novelle, die Meldepflichten im Zusammenhang mit Gewalt gegen Kinder ausweitete.

Bundesländerweise sehr unterschiedlich erfolgte der Ausbau Sozialer Dienste im Zuständigkeitsbereich der Jugendwohlfahrt (z.B. der Familienintensivbetreuungsmodelle) tw. in Kooperation mit Freien Trägern. Erst in den letzten Jahren werden Modelle des New Public Managements in der Jugendhilfe erprobt. Charakteristisch vor allem für die ländlichen Regionen Österreichs ist der immer noch große Einfluss der Bezirksverwaltungen, namentlich der Bezirkshauptmänner, auf die Praxis der Jugend- und Sozialämter.


Pflegegeld

In Ö. wurde 1993 eine Pflegegeldregelung eingeführt. Nach ärztlicher Begutachtung können pflegebedürftige Personen ein Pflegegeld von 145 bis 1531 Euro beziehen. Nach Einführung des Pflegegeldes entwickelte sich rasch ein Markt an Dienstleistern für Pflegedienste. Das Pflegegeld kann allerdings auch für die Bezahlung von Pflegeleistungen durch Angehörige verwendet werden. Bestrebungen, es in einen Pflegescheck umzuwandeln, der dann nur bei anerkannten Sozialen Diensten eingelöst werden könnte, wurden nach heftigem Widerstand von Betroffenenorganisationen wieder eingestellt.


Frauen

Während die Berufschancen für Frauen weiterhin von einer Diskriminierung am Arbeitsmarkt zeugen und die Einkommensstatistik gravierende Unterschiede in den Verdienstmöglichkeiten ausweist, wurden beim Schutz von Frauen vor männlicher Gewalt einige Fortschritte erzielt. Das Wegweiserecht (seit 1997) und die Installierung von Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie verbesserten die Möglichkeiten der Exekutive zum Schutz von Frauen vor gewalttätigen Lebenspartnern.

Eherecht

Wie in anderen europäischen Ländern steigt auch in Ö. die Zahl der Trennungen stetig und liegt 2001 bei 46%, mit dem üblichen Gefälle zwischen Stadt und Land. Seit 2001 gilt automatisch die gemeinsame Obsorge über die Kinder nach der Scheidung der Ehe der Eltern. allerdings kann eine Vereinbarung über die alleinige Obsorge eines Elternteils vorgelegt werden. Mediation wird bei den Gerichten angeboten.

gleichgeschlechtliche Paare

Die Rechtsstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren ist in Österreich noch immer mangelhaft, Möglichkeiten der Registrierung von Lebensgemeinschaften bestehen nicht. Bis vor kurzem galt noch eine Diskriminierung schwuler sexueller Beziehungen: Das für heterosexuelle und lesbische Beziehungen geltende Schutzalter von 14 Jahren war für männliche homosexuelle Beziehungen mit 18 Jahren festgeschrieben. Auch konsensuelle schwule Beziehungen zwischen Jugendlichen und Erwachsenen führten zu Verurteilungen. Erst ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs erzwang 2002 die Streichung des einschlägigen Paragraphen.

Justiz: Diversion

Modelle der Diversion erhöhten die Bedeutung der Sozialen Arbeit in der Justiz. Der „Verein für Bewährungshilfe und Soziale Arbeit“, heute „Neustart“, war seit den 70er-Jahren des 20. Jahrhunderts Motor für Reformen im Strafrecht. Er organisierte im Auftrag des Justizministeriums die Bewährungshilfe auf Basis eines beziehungsorientierten Casework-Ansatzes und entwickelte das auch international beachtete Modell des „Außergerichtlichen Tatausgleichs“ als Alternative zur strafrechtlichen Verurteilung.

Drogenpolitik

Die österreichische Drogenpolitik orientiert sich am Prinzip von „Hilfe statt Strafe“, nimmt aber durchgehend eine ablehnende Haltung zur Legalisierung oder kontrollierten Abgabe von illegalen Suchtmitteln ein.Dagegen wurden Substitionsprogramme in den letzten Jahren mit einigem Erfolg ausgebaut.

Migration

Der Anteil der nicht-österreichischen StaatsbürgerInnen an der Wohnbevölkerung beträgt etwas über 9%, wovon nahezu die Hälfte aus dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien stammt, gefolgt von türkischen StaatsbürgerInnen. Diese beiden Gruppen sind seit Beginn der Arbeitsmigration in den 60er-Jahren in Ö. präsent. Besonders problematisch ist die Situation der AsylwerberInnen, von denen viele durch eine zunehmend restriktivere Politik keine legalen Möglichkeiten haben, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Die österreichische Flüchtlingspolitik geriet in den letzten Jahren ins Kreuzfeuer der Kritik von nationalen und internationalen NGOs.

zur Geschichte der Sozialarbeit in Ö.

Die Geschichte der professionellen Sozialarbeit beginnt in Österreich mit der Gründung der ersten Ausbildungseinrichtung durch Ilse Arlt, die selbst als Theoretikerin der Sozialen Arbeit hervortrat. In ihren zahlreichen Schriften entwickelte sie eine Lehre von den Bedürfnissen. Die soziale Berufstätigkeit wurde in der ersten Republik vor allem im „Roten Wien“ zügig ausgebaut. Die sozialdemokratische Sozialpolitik Wiens verstand sich als Gegenmodell zur christlich-sozial dominierten Bundespolitik. Ein damals ehrgeiziges Wohnbauprogramm, die Errichtung von Kindergärten, der Ausbau der Familienfürsorge, von Mütterberatungsstellen und der Erziehungsberatung war in ein Programm der Gesundheits- und Hygieneerziehung eingebunden. Für die Entwicklung der Sozialpädagogik war die Arbeit von August Aichhorn, einem Schüler Sigmund Freuds, wegweisend. Aufbauend auf die Freud´sche Lehre von der psychischen Entwicklung versuchte er verwahrlosten Kindern und Jugendlichen in der zu professionalisierenden Heimerziehung Nachreifung zu ermöglichen. Auf ihn geht auch die Konzeptualisierung tiefenpsychologisch orientierter Erziehungsberatung zurück. Das Wiener sozialpolitische Modell wurde 1934 durch den Austrofaschismus beendet, 1938 wurde Österreich gewaltsam in das Deutsche Reich eingegliedert. Die Indienstnahme des Sozial- und Gesundheitswesens durch die nationalsozialistischen Machthaber fand ihren Ausdruck in der Zuarbeit der Fürsorgestellen zur Selektion von „Asozialen“ und „lebensunwertem Leben“. Erst sehr spät wurde im Nachkriegsösterreich die Tötung von Behinderten in Hartheim und an der Wiener psychiatrischen Klinik „Am Steinhof“ öffentlich thematisiert.

In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurde parallel zum wirtschaftlichen Aufstieg Österreichs auch die soziale Versorgung kontinuierlich ausgebaut. Dem steigenden Bedarf an gut qualifiziertem Personal wurde erst sehr spät durch die Umwandlung der Fürsorgeschulen zuerst in – vorerst noch zweijährige – „Lehranstalten für gehobene Sozialberufe“, dann 1985 in 3-jährige „Akademien für Sozialarbeit“ Rechnung getragen. Wie in Deutschland waren es vorerst Heimkehrerinnen aus Großbritannien und den USA, die die demokratischen Grundgedanken des Case Work in Österreich verbreiteten und durch ihre Lehr- und Fortbildungstätigkeit in der Profession verankerten. Die Gedanken von Rosa Dworschak und anderen prägten Institutionen wie die Individualhilfe des Wiener Sozialamts und die Bewährungshilfe. In den 70er-Jahren des 20. Jahrhunderts waren es der serviceorientierte Ausbau der klassischen Institutionen der Sozialarbeit und die Nachwirkungen der Kritik der StudentInnenbewegung, die Entwicklunsgimpulse brachten. In den 80er-Jahren entstanden durch eine offensive Arbeitsmarktpolitik zahlreiche Projekte und Kleininstitutionen, die das Selbstverständnis der Profession nachhaltig in Richtung einer Hinwendung zu zivilgesellschaftlichem Engagement verändern sollten. In den letzten beiden Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts diversifizierte sich auch in Ö. das Tätigkeitsfeld der Sozialen Arbeit. Der Ausbau von Jugendzentren, nachgehender Jugendarbeit, Kinderschutzzentren, Frauenspezifischer Angebote, einer regionalisierten Psychiatrie, von Schuldnerberatungsstellen und zahlreichen anderer spezialisierterer Einrichtungen ließ die behördlich organisierte Sozialarbeit in den Hintergrund treten.



Institutionen

In Österreich spielten und spielen die staatlichen oder staatsnahen Institutionen in vielen Bereichen der Sozialen Arbeit eine dominante Rolle. Das Subsidiaritätsprinzip fand z.B. in der Jugendwohlfahrt erst in den 80er-Jahren des 20. Jahrhunderts eine erste gesetzliche Verankerung und führte mit einiger zeitlicher Verzögerung zu einem Ausbau von Angeboten, die nicht direkt durch die Gebietskörperschaften organisiert sind. Die Jugendämter und Sozialämter sind bei den Bezirksverwaltungsbehörden angesiedelt. Während die Sozialämter größtenteils mit Verwaltungsbeamten besetzt sind, sind zwar in den mit der Familienfürsorge betrauten Jugendämtern bzw. Jugendabteilungen durchwegs SozialarbeiterInnen tätig, vielfach jedoch unter fachfremder Leitung. Das Professionalisierungsniveau kann als eher gering angesehen werden. Der Ausbau von sozialpädagogischen Familienhilfen und ähnlichen Diensten der Jugendwohlfahrt hat erst in den letzten Jahren etwas an Schwung gewonnen und geht mit einem Rückzug der behördlichen Sozialarbeit aus intensiveren Betreuungszusammenhängen einher.

Im letzten Dezennium sind die Maßnahmen zur Unterstützung der Erziehung rückläufig, während konstant für ca. 9500 Kinder und Jugendliche die „volle Erziehung“ gewährt wird, sie also fremduntergebracht sind, davon ca. 45% in Pflegefamilien. Der Anteil der Unterbringung in Familienpflege ist rückläufig. Die Senkung des Volljährigkeitsalters auf 18 Jahre wird wahrscheinlich die Zahl der von Maßnahmen betroffenen Kinder und Jugendlichen etwas senken.


staatsnahe Institutionen

In einzelnen Bereichen entstanden Organisationen zur Erledigung gesetzlicher Aufgaben, deren Aufbau von den jeweils zuständigen Ministerien gezielt gefördert wurde und die, wenn sie auch nicht direkt in die Verwaltung eingebunden sind, in einem besonderen Verhältnis zur Bundesverwaltung stehen. Erwähnenswert sind hier neben Neustart noch Sachwalterschaft und PatientInnenanwaltschaft (im Bereich der Psychiatrie).



NGOs

Unter den nicht-staatlichen Organisationen des Sozialwesens spielt im katholischen Österreich (73,6% der ÖsterreicherInnen sind katholisch, nur 4,7% evangelisch) erwartungsgemäß die Caritas eine herausragende Rolle. Sie fungiert als Trägerin vieler Institutionen des Sozialwesens und beteiligt sich aktiv an der sozialpolitischen Diskussion. Im Zuge der Ausweitung der Sozialen Dienste wie Heimhilfe, Hauskrankenpflege, Essen auf Rädern u.ä., vor allem im Gefolge des Pflegegeldgesetzes, wuchs die Bedeutung der freien Träger im österreichischen Sozialwesen beträchtlich. Weitere bedeutende freie Träger sind das Hilfswerk, die Volkshilfe, das Rote Kreuz und die Diakonie. Dazu kommen noch spartenspezifische Organisationen wie Pro Mente (Psychiatrie), Lebenshilfe (Behinderung), Rettet das Kind (Jugendwohlfahrt) etc. Charakteristisch auch hier, dass nahezu alle überregional bedeutenden NGOs im Umfeld von Kirchen oder Parteien entstanden sind und immer noch ein Naheverhältnis zu diesen pflegen. Der Anteil der Eigenfinanzierung durch Spenden, Fundraising oder finanzielle Leistungen der KlientInnen ist relativ gering, während der direkten oder indirekten Finanzierung durch die öffentliche Hand eine große Bedeutung zukommt.

Für die Entwicklung des Stellenwerts und der Professionalität sozialer NPOs war die Tätigkeit des Instituts für Sozialpolitik an der Wirtschaftsuniversität Wien unter Leitung von Christoph Badelt in den 90er-Jahren bedeutend. Hier entstand der erste postgraduale Universitätslehrgang für Sozial-Management und aus dem Institut stammen zahlreiche Studien über die Organisation und Bedeutung des Non-Profit-Sektors.


Soziale Bewegungen

Die Sozialen Bewegungen entwickelten sich in Österreich in den 80er- und 90er-Jahren des 20. Jahrhunderts im Gleichklang mit dem westlichen Europa, wobei die Grün-Bewegung früh besondere gesellschaftspolitische Relevanz erlangte (Anti-Atom-Volksabstimmung) und die Frauenbewegung beachtliche Erfolge in Teilbereichen erzielen konnte. Die Institutionalisierung der Grün-Bewegung (Partei, div. Institute mit halboffiziellem Charakter, straff organisierte NGOs wie z.B. Greenpeace) ist weit fortgeschritten. Ein spezieller Kristallisationspunkt für zivilgesellschaftliches – im weiteren Sinne politisches – Engagement war in den 90er-Jahren der Aufstieg der rechtspopulistischen FPÖ („Freiheitliche Partei Österreichs“) mit ihrer ressentimentgeladenen und fremdenfeindlichen Propaganda. In der Abwehr gegen die weitere Verschlechterung des Asylrechts und der Rechtsstellung von Nicht-Eu-BürgerInnen entstanden NGOs und Netzwerke wie „SOS Mitmensch“, die sich vor allem mit sozialen Fragen beschäftigen. Auf die Bildung der Regierung ÖVP/FPÖ 2000 folgte die Konstituierung einer bunten Szene des „Widerstands“, die zivilgesellschaftliche Artikulation unter Ausnutzung der neuen Kommunikationsmedien vorantrieb.

Einige Netzwerke sind bemüht, die sozialpolitische Diskussion in Österreich zu beeinflussen und vernetzen Akteure des Sozialwesens. Erwähnenswert sind u.a. die Armutskonferenz und die Bundesarbeitsgemeinschaft für Wohnungslosenhilfe.

Ausbildungslandschaft

Das österreichische Sozialwesen weist einen vergleichsweise geringen Anteil an Beschäftigten mit hoher Qualifikation auf. Dafür gibt es einige Gründe: Sozialarbeit als potenzielle Leitprofession des Sozialwesens wurde bis vor kurzem nur auf sogenannten Akademien für Sozialarbeit gelehrt. Diese 3-jährige postsekundäre Ausbildung bildete innerhalb der akademischen Ausbildungslandschaft eine Sackgasse, da die Aufnahmevoraussetzungen zwar strenger waren als an Universitäten (Universitätsreife plus Auswahlverfahren bei limitierter Zahl der Studienplätze, während auf den österreichischen Universitäten kein Numerus Klausus gilt), der Abschluss als „DiplomsozialarbeiterIn“ allerdings keine weiteren, darauf aufbauenden Studienmöglichkeiten eröffnete. Die künstlich gering gehaltene Zahl an graduierten SozialarbeiterInnen (die Nachfrage nach Studienplätzen überstieg und übersteigt das Angebot um ein Vielfaches) verhinderte auch die Ausweitung der Tätigkeitsfelder für SozialarbeiterInnen. Schulsozialarbeit, Betriebssozialarbeit, klinische Sozialarbeit etc. spielen in Österreich kaum eine Rolle.

Mit dem Aufbau eines Fachhochschulwesens wurde in Österreich erst in den 90er-Jahren begonnen, wobei vorerst alleine technische und ökonomische Studiengänge installiert wurden. Die ersten (8-semestrigen) Diplomstudiengänge „Sozialarbeit“ starteten 2001, sie ersetzen nun sukzessive die früheren Akademien. Während große Anstellungsträger auch Träger von Akademien waren (Länder, die Caritas), ist deren Einfluss auf die Fachhochschulen nun weniger direkt. Mittelfristig ist mit der Einführung von 6-semestrigen Bakkalaureats- und aufbauenden 4-semestrigen Magister- (Master-) Studiengängen zu rechnen. Offen ist noch, ob diese Entwicklung auch zu einer besoldungsrechtlichen Besserstellung der AbsolventInnen führen wird. Auch ist noch nicht geklärt, ob den Magistri(FH) von den Universitäten der Zugang zu Doktoratsstudien nicht nur de jure, sondern auch de facto gewährt werden wird.

An einigen Standorten (Wien, Krems, Linz) werden universitäre postgraduale Master-Studiengänge, v.a. mit Sozialmanagement-Schwerpunkt, angeboten.

Daneben ist die Ausbildungslandschaft von zahlreichen verschiedenen spezialisierten Ausbildungsprogrammen, teils auf Fachschulniveau, charakterisiert. Den AbgängerInnen eröffnet sich nur ein sehr eingeschränkter Sektor des Arbeitsmarkts, die Anerkennung dieser Ausbidlungen beschränkt sich mitunter auf ein Bundesland oder gar nur auf einen Dienstgeber.

Markant für Österreich ist die im Vergleich mit Deutschland bloß marginale Bedeutung der universitären Sozialpädagogik, die hier kaum je eine nennenswerte Rolle für die Entwicklung der sozialen Berufstätigkeit gespielt hat. Der Bereich der „Erziehung“ ist von dem des „Sozialen“ deutlicher getrennt. Ausbildungen, die heute einen „Sozialpädagogik“-Abschluss bieten, sind durchgehend auf Fachabitur-Niveau und basieren mit geringen Adaptierungen auf den alten ErzieherInnen-Ausbildungsgängen.



Profession

Der Österreichische Berufsverband Diplomierter SozialarbeiterInnen mit Sitz in Wien bemühte sich ab 1998 um ein Berufsgesetz für Diplomierte SozialarbeiterInnen, ähnlich Regelungen, die in Österreich u.a. für PsychologInnen und Hebammen Geltung haben. Das Gesetz sollte die Anerkennung der Profession sichern, sie gegen „Kurpfuscherei“ schützen und ihr eine Standesvertretung geben. Regierungswechsel und mannigfaltige inhaltliche Probleme verhinderten bis dato aber einen Erfolg. Der Berufsverband veranstaltet im 2-Jahres-Rhythmus nationale Tagungen, die neben den branchenspezifischen Konferenzen die einzigen bundesweiten Foren der Profession darstellen.



Nachbarberufe

Die Psychotherapie ist in Ö. seit 1990 gesetzlich geregelt, zahlreiche SozialarbeiterInnen haben anerkannte Ausbildungen absolviert und sind auch als TherapeutInnen tätig. Derzeit sind 19 psychotherapeutische Methoden anerkannt. Ca. 2500 Personen sind in der PsychotherapeutInnenliste eingetragen, davon 69% Frauen. Eine befriedigende Regelung für den Kostenersatz durch die Sozialversicherungsträger steht allerdings noch aus.

„Lebens- und Sozialberatung“ wurde in den 90er-Jahren des vorigen Jahrhunderts als gebundenes Gewerbe definiert, um den Wildwuchs an selbsternannten LebenshelferInnen – viele davon aus der Esoterik-Szene – zu kanalisieren und den NachfragerInnen die Einhaltung qualitativer Mindeststandards arantieren zu können. Um zur Ausübung des Gewerbes berechtigt zu sein, muss nun ein Lehrgang im Ausmaß von 584 Einheiten absolviert werden. Lebens- und SozialberaterInnen sind seither auch als ArbeitnehmerInnen in Feldern der Sozialarbeit zu finden.

Auch die Berufsausübung als Psychologe / Psychologin beruht in Ö. auf einer einschlägigen gesetzlichen Grundlage, dem PsychologInnengesetz. In ihm sind postgraduale Ausbildungsgänge zum Klinischen und Gesundheits-Psychologen geregelt, die von den Berufsverbänden angeboten werden. Der Berufsverband österreichischer PsychologInnen (BÖP) kämpft um eine Ausweitung des Einsatzbereichs von PsychologInnen, immer wieder auch mit dem Versuch des Ausschlusses von SozialarbeiterInnen aus bestimmten Berufsfeldern.

Der Zugang zum Beruf der Behinderten- oder Altenbetreuung ist derzeit noch nicht einheitlich geregelt. In ihm sind Sonder- und HeilpädagogInnen (ein eigener Studiengang auf der Universität Wien in Kooperation von Medizin und Pädagogik), SozialarbeiterInnen und AbsolventInnen verschiedener Ausbildungen auf Fachschulniveau tätig. Derzeit gibt es Bestrebungen, eine bundesweit einheitliche Regelung für die Ausbildung zum/zur SozialfachbetreuerIn mit den Spezialisierungen Altenarbeit, Behindertenarbeit, Familienarbeit und Integrationspädagogik zu finden.


Publikationen

Lange Zeit blieb die Publikationstätigkeit zu Sozialer Arbeit und Sozialarbeitswissenschaft in Österreich gering. „Sozialarbeit in Österreich“ als Vierteljahresschrift des Berufsverbandes ist die einzige Zeitschrift, die alle Handlungsfelder der Sozialarbeit erreicht. Selbst wichtigen Feldern wie der Jugendwohlfahrt fehlt ein bundesweites Informations- und Diskussionsorgan. Bücher zu Sozialarbeitsthemen erscheinen verstreut, i.d.R. in Klein- und Kleinstverlagen der Trägerorganisationen oder als Solitäre im Programm anderer Verlage. Es bleibt zu hoffen, dass die Etablierung der Fachhochschulen zu vermehrter Publikationstätigkeit führen wird.



Literatur:

Hauptverband der öst. Sozialversicherungsträger (Hg.): Handbuch der österreichischen Sozialversicherung. Wien 2000.

Klicpera, Christian / Gasteiger-Klicpera, Barbara: Soziale Dienste. Wien 1997.

Pfeil, Walter J.: Vergleich der Sozialhilfesysteme der österreichischen Bundesländer. Rechtswissenschaftliche Studie im Auftrag des BMAGS, Manuskript, 424 Seiten (1999)

Talos, Emmerich et alii (Hg.) Handbuch des politischen Systems Österreichs (2. Republik). Wien 1997.