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4 Antworten auf Fragen der Wochenzeitung "Die Furche" zur Jugendwohlfahrt

Peter Pantucek

25. Februar 2007

Die Fragen stellte Regine Bogensberger

 

Was könnte man Ihrer Meinung nach am Jugendamt (Wien, gesamt Ö) verbessern?

Zuallererst: Die Jugendämter, wie sie heute bestehen, sind Resultate eines weitgehenden Desinteresses der Politik an Fragen der Kinder- und Jugendwohlfahrt. Spätestens seit der letzten nennenswerten Neufassung des Jugendwohlfahrtsgesetzes 1989 gab es kaum eine erkennbare öffentliche Aufmerksamkeit für den Sektor. Insgesamt ist die Jugendwohlfahrt in einem bedauerlichen Zustand. Sie wurde personell ausgehungert, ihr Ansehen ist auf einem tiefen Niveau angelangt.

Zu verbessern wäre viel, zuallererst sind aber die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Verbesserungen überhaupt stattfinden können. Für Verbesserungen braucht man viele Köpfe, die diskutieren, Wissen und ihre Ideen einbringen können. Derzeit gibt es kaum eine Diskussion, die internationale Entwicklung wird höchstens in den Führungsetagen rezipiert und dort sehr selektiv wahrgenommen und es werden nur dürftige Schlüsse daraus gezogen. 

Dass die Jugendwohlfahrt ein schwieriges und fehleranfälliges System ist, ist bekannt, das ist kein rein österreichisches Phänomen. Spezifisch für Österreich ist aber, dass darüber nicht diskutiert wird, dass Verbesserungen kaum gesucht werden, einmal abgesehen von einzelnen engagierten Akteuren in den Behörden und bei den freien Trägern.

Zur beklagenswerten Situation trägt die Kompetenzverteilung (Grundsatzgesetzgebung beim Bund, Ausführungsgesetzgebung bei den Ländern) wesentlich bei: Sehen wir uns die Rahmenbedingungen an:

  • Es gibt keine bundesweiten Foren, in denen Fachleute, die Verwaltungszuständigen und die verantwortlichen PolitikerInnen über die Aufgaben einer modernen Kinder- und Jugendwohlfahrtspolitik sprechen. Es gibt kaum Publikationstätigkeit zu diesem Feld, viel zu wenig Forschung. Unsere Gesellschaft ändert sich, aber es scheinen sich Verwaltung und Politik nicht dafür zu interessieren, was das für das Aufwachsen von Kindern und für ein förderliches Engagement des Staates bedeutet.
  • Die Jugendämter sind personell dürftig besetzt und in vielen Bundesländern als Teile der Bezirksverwaltungsbehörden einer behördlichen Logik untergeordnet, zum Beispiel einem rigiden Dienstreisenregime, das unflexibel ist und die wichtige Präsenz vor Ort erschwert.
  • Es gibt in einigen Bundesländern nur sehr dürftig ausgeprägte Strukturen fachlicher Leitung und wenig Chancen für MitarbeiterInnen, sich mit Innovation zu profilieren.

Vor allem Wien monopolisiert die Jugendwohlfahrt in der Hand der Stadtverwaltung. Die Stadt lässt freien Trägern kaum eine Chance, selbst im Feld aktiv zu sein. Damit fehlen hier weitgehend zivilgesellschaftliche Akteure, die auch die notwendige Diskussion beleben könnten, die Alternativen entwickeln und Innovation einbringen. In anderen Bundesländern spielen freie Träger zwar eine größere Rolle als Anbieter spezialisierter Leistungen (Fremdunterbringung, Soziale Dienste, Hilfen zur Erziehung), die Marginalisierung und Fremdbestimmung der Jugendwohlfahrt in der Verwaltung ist aber mancherorts noch größer.

 

Wo ist Reformbedarf?

Unglücklich verlaufende Einzelfälle werden medial breitgetreten und verursachen eine kurzfristige Aufmerksamkeit und Empörung. So reißerisch, ungenau und im Einzelfall vielleicht auch ungerecht die Berichterstattung sein mag, ist sie doch zu begrüßen, da sie offensichtlich die einzige Möglichkeit ist, die Diskussion in Gang zu bringen, PolitikerInnen und Öffentlichkeit davon zu überzeugen, dass hier Reformbedarf besteht. 

In erster Linie geht es um eine Neupositionierung der Jugendämter als gesellschaftlich aktive Einrichtungen, die den Kontakt mit Eltern, Verwandten, mit allen Kräften suchen, die für die Lebensbedingungen von Kindern wichtig sind. Jugendämter in einer demokratischen Gesellschaft benötigen den regen Kontakt zur Zivilgesellschaft, und sie müssen niederschwellig sein. Sie sind die Behörde, die für die Einhaltung von Kinderrechten zu sorgen hat. Um das wirkungsvoll tun zu können, kann man sich nicht beschränken auf Maßnahmen, „wenn und insoweit die Erziehungsberechtigten das Wohl des Minderjährigen nicht gewährleisten“ (§2 Absatz 2 des Bundes-Jugendwohlfahrtsgesetzes). Beschränkt man sich darauf, gelingt allzu oft auch das nicht.

Wenn der Staat will, dass Kinderrechte gewährleistet werden, dann kann die Erfüllung der Aufgaben gemäß § 10 des Bundes-JWG (1.Minderjährige, Erziehungsberechtigte und gesetzliche Vertreter in allen Angelegenheiten zu beraten, die die Stellung des Minderjährigen und die Aufgaben des Erziehungsberechtigten betreffen; 2. bei Meinungsverschiedenheiten und Auseinandersetzungen über die Pflege und Erziehung zu helfen) nicht an die völlig machtlosen und mit lächerlichen Personalressourcen ausgestatteten Kinder- und Jugendanwaltschaften delegieren, sondern muss das zum Kern der Aufgaben der Jugendämter machen. Die Alternative dazu wäre, freie Träger in die Lage zu versetzen, diese umfassende Beratungstätigkeit bevölkerungsnah zu erfüllen. Aber derzeit sieht es nicht so aus, als wollte die Politik, dass diese Aufgaben wahrgenommen werden.

Unmittelbarer Reformbedarf besteht bei der Diagnostik, der Risikoeinschätzung. Er besteht auch bei der Etablierung fachlicher Standards. Und er besteht bei der personellen Ausstattung der Jugendämter, die so sein muss, dass die Ämter nicht ihre Zugänglichkeitsschwellen hochziehen müssen, um völlige Überlastung und einen Zusammenbruch der laufenden Tätigkeit zu verhindern.

Dramatisch verlaufende Einzelfälle könnten eine Gelegenheit sein, das System einer Evaluation zu unterziehen. Hierzulande reagieren die Behörden aber mit mauern. Man sucht nicht die Expertise, man nimmt die offensichtliche Fehleranfälligkeit des Systems nicht zum Anlass für ein Suchen nach Verbesserungsmöglichkeiten. Ich wünsche mir eine ehrliche Bestandsaufnahme und eine offene Diskussion darüber, wie wir die günstigen Entwicklungsbedingungen der Kinder, aller Kinder in dieser unserer Gesellschaft sichern wollen, und was das Jugendamt, was der Staat und die Zivilgesellschaft dazu beitragen können.

Das Jugendamt ist jene Behörde, die Kinderrechte zu beobachten und nötigenfalls durchzusetzen hat. Es ist unerträglich, wenn sich die Behörde bei bekanntgewordenen Skandalfällen herauszureden versucht, dass auch andere (der Vater, die Schule etc.) sich nicht hinreichend um die Kinder gekümmert hätten. Jugendämter müssen diese ihre ureigenste Aufgabe freudig begrüßen und wahrnehmen, und sie müssen im Misserfolgsfall darüber diskutieren, wie solche Misserfolge vermieden werden können.

Was würden Sie am System verändern?

Die Jugendämter aus der zu engen Anbindung an die Bezirksverwaltungen herauslösen, fachlich aufrüsten, zu attraktiven bevölkerungsnahen Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen machen. 

Eine bundesweite Jugendwohlfahrtsagentur schaffen, die Forschung, fachlichen Diskurs und Politikentwicklung fördert und finanziert. Ihr Thema wäre das staatliche Interesse an förderlichen Sozialisationsbedingungen für alle Kinder und Jugendlichen in Österreich, an frühzeitiger Unterstützung für alle, die für Kinder verantwortlich sind, wenn sie sich auch nur kurzfristig mit ihren Aufgaben überfordert fühlen. 

Wünschenswert wäre eine Zuständigkeit des Bundes, aber das ist in der österreichischen Realverfassung wohl unrealistisch. Die von Österreich ratifizierte Deklaration der Kinderrechte gehört in die Verfassung übernommen, in die gesatzte und in die gelebte Verfassung.

 

Gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern?

Ja, es gibt deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern. Unterschiede in der Organisationsform, Unterschiede in der Stellung der Jugendämter. Die oben genannten Grundübel zeigen sich meines Wissens aber überall, tw. in unterschiedlicher Gewichtung. Wir untersuchen derzeit langjährige Fallverläufe von fremduntergebrachten Kindern und Jugendlichen aus 3 verschiedenen Bundesländern in einem Forschungsprojekt. Da gibt es erfolgreiche Verläufe, aber auch recht problematische. Soweit wir daraus auf strukturelle Probleme schließen können, zeigen sich die Symptome einer überforderten Jugendwohlfahrt, der das Fallmanagement nur zufällig zu gelingen scheint, in allen 3 Bundesländern. Erfolgreiche Verläufe gibt es dort, wo Einzelpersonen sich weit über das Maß ihrer „Zuständigkeit“ hinaus engagieren. Diese Ressource gilt es m.E. systematisch zu fördern, sie muss willkommen sein. Davon ist das österreichische Jugendwohlfahrtssystem derzeit leider weit entfernt.