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Nachvollziehbar, fachgerecht und rechtzeitig. Instrumente der Sozialen Diagnostik als Unterstützung von Interventionsentscheidungen in der Jugendwohlfahrt.

Referat auf der Fachtagung “Hilfeplanung, Zielvereinbarung... Neue Instrumente in der Jugendwohlfahrt?” der Jugendwohlfahrt Oberösterreich, Linz, 14.11.2006.


Einen anregenden Beitrag auf dieser Tagung lieferte Ingmar Freudenthaler: Hilfe(n)planung bei "schwierigen Jugendlichen", den er mir freundlicherweise zur Veröffentlichung freigab.
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Nachvollziehbar, fachgerecht und rechtzeitig.

Instrumente der Sozialen Diagnostik als Unterstützung von Interventionsentscheidungen in der Jugendwohlfahrt.

Peter Pantucek auf der Fachtagung "Hilfeplan, Zielvereinbarung – neue Instrumente in der Jugendwohlfahrt?" der Oberösterreichischen Jugendwohlfahrt.
Linz, 15. November 2006



Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

Seit nunmehr fast eineinhalb Jahren haben wir an der FH St.Pölten ein Forschungsprojekt zur Qualität im Prozess der Fremdunterbringung laufen, das von meinem Kollegen Johannes Pflegerl geleitet wird. Wir arbeiten dabei mit der Niederösterreichischen Jugendwohlfahrt zusammen, auch mit der Oberösterreichischen und der Juwo im Burgenland. Wir untersuchen Fälle, wie das so schön in der Fachsprache heißt, multiperspektivisch. Das heißt wir analysieren den Akt, sprechen mit den Kindern/Jugendlichen, deren Eltern, den JugendamtssozialarbeiterInnen und den ErzieherInnen. Wir nehmen uns dafür viel Zeit. Vorige Woche war ich bei einer Interpretationssitzung, im ForscherInnenteam sitzen da 6 bis 7 Fachleute stundenlang bei einer Fallgeschichte, die wir verstehen und interpretieren wollen. Im Team sind KollegInnen mit Jugendamtserfahrung, solche mit ErzieherInnenerfahrung, und „reine“ ForscherInnen.

 Jeder Fall ist ergiebig. Die Zeit wird beinahe immer zu kurz, und mit der einen Sitzung ist es keineswegs getan. Wir hätten gerne noch mehr Zeit für ein Studium der Fälle, wir glauben, dass wir sie dann noch besser verstehen könnten. Aber im Vergleich zur Zeit, die Ihnen zur Einschätzung eines Falles zur Verfügung steht, ist das, was wir tun, totaler Luxus. Noch dazu sind wir aller Entscheidungszwänge entbunden. Was wir herausfinden, beeinflusst das Leben der Klientinnen und Klienten überhaupt nicht.

 Anders im Jugendamt. Ihre Entscheidungen und Nicht-Entscheidungen haben Folgen. Möglicherweise Folgen für Sie selbst, viel mehr noch aber Folgen für das Leben Ihrer Klientinnen und Klienten, für Kinder und Eltern. Und Sie müssen diese Entscheidungen und Nicht-Entscheidungen immer wieder unter Zeitdruck treffen.

 Ich spreche hier stets sowohl von Entscheidungen, als auch von Nicht-Entscheidungen, weil Nicht-Entscheidungen strukturell und was ihre Folgen anlangt, nichts anderes als Entscheidungen sind: Die Entscheidung, vorerst nicht zu entscheiden, oder auch die Entscheidung, vorerst nichts zu tun, also alles laufen zu lassen, wie es halt läuft. Arbeit in der behördlichen Jugendwohlfahrt heißt, permanent entscheiden zu müssen. Das ist anstrengend, und es ist alles andere als einfach.

Sie lösen dieses Problem in Ihrer täglichen Arbeit, trotzdem. Und ich gehe davon aus, dass Sie es in der Regel richtig tun. Richtig, das heißt in Übereinstimmung mit den Entwicklungsinteressen der Kinder und Jugendlichen, richtig, das heißt auch in Übereinstimmung mit den Möglichkeiten.

 Trotzdem will ich mich in diesem Referat damit beschäftigen, wie die Qualität der Entscheidungen verbessert werden kann.

 Nachvollziehbar, fachgerecht, rechtzeitig. So sollten die Entscheide sein.

 Die Herausforderung ist deshalb besonders groß, weil die Entscheide der SozialarbeiterInnen in einige Kontexte eingebunden sind:

 Da ist einmal der rechtliche Kontext. Er ist bestimmt durch den Auftrag des Jugendwohlfahrtsgesetzes und, wie in der Diskussion letzthin mehrfach betont wurde, durch die Garantenstellung des Jugendamtes, also das, was bei den Deutschen auch „Wächteramt“ heißt. Das Jugendamt muss eine angemessene Reaktion auf die Gefährdung von Kindern gewährleisten. Es kann sich also nicht auf den Standpunkt zurückziehen, bei mangelnder Kooperation der Eltern sei seine Arbeit eben nicht zu leisten.

 Der rechtliche Kontext bedeutet für die Diagnostik in der Jugendwohlfahrt, dass sie nicht nur innerhalb eines Betreuungsprozesses funktionieren darf, also wenn genügend Zeit, ein gesicherter Rahmen und hinreichende Bereitschaft der Klientinnen und Klienten zur Mitarbeit vorhanden ist. Es muss eine Diagnostik sein, die auch unter erschwerten Bedingungen handhabbar ist: unter Zeitmangel, mit lückenhafter Datenlage, unter Bedingungen des Widerstands.

 Der zweite strukturierende Kontext ist jener des Betreuungsprozesses, also die Tatsache, dass Diagnostik und Entscheidungsfindung zwar einerseits ureigene ExpertInnenleistung ist, schließlich dient sie der Strukturierung und Legitimierung der Arbeit der Jugendwohlfahrt. Andererseits muss sie aber in den Betreuungsprozess rückgebunden werden, da die Mitarbeit der KlientInnen bei allen Hilfen erforderlich ist bzw. die Erfolgsaussichten wesentlich erhöht. Die Ergebnisse der Einschätzungen müssen gegenüber den KlientInnen vertreten, ihnen erklärt und mit ihnen verhandelt werden. Gleichzeitig ist der Gegenstand der Diagnostik in der Jugendwohlfahrt  einer, über den immer schon im Alltagsverstand nachgedacht wird, der sich der Logik des Alltagsverstandes, also des Common Sense, nicht völlig entziehen kann. Es liegen immer schon Deutungen und Einschätzungen der Beteiligten vor, und sowohl bei den KlientInnen, ihrem sozialen Umfeld als auch bei Gericht werden die Expertisen mitunter vom Alltagsverstand der Akteure overruled.

 Schließlich ist unsere Diagnostik von der Intervention nicht säuberlich zu trennen. Schon die Datenerhebung, z.B. im Rahmen eines Hausbesuchs, ist Intervention, ändert schon etwas am untersuchten Zusammenhang. Ich werde also gleichzeitig über methodische Fragen sprechen müssen.

 Ein dritter Kontext ist schließlich der der Öffentlichkeit. Nicht dass die Jugendwohlfahrt von der Öffentlichkeit normalerweise besonders beachtet würde. Beachtung stellt sich erst dann ein, wenn große Unfälle passieren. Diese – dann oft recht unangenehme – Beachtung reicht als Bedrohung weit in das normale Geschäft herein. Die behördliche Jugendwohlfahrt ist Teil der Verwaltung, und von Verwaltung wird gemeinhin angenommen, dass sie funktioniert. Das hat keinen Neuigkeitswert. Interessant wird sie, wenn sie nicht oder zumindest im Einzelfall nicht funktioniert. Sie haben das anlässlich des Unfalls in Steyr gespürt. Die Jugendwohlfahrt ist ein Unternehmen, das mit der Möglichkeit von Unfällen rechnen muss. Diagnostik, diagnostische Routinen, werden also auch daran gemessen, ob sie die Wahrscheinlichkeit von Unfällen minimieren können. Oder zumindest, dass man bei einem Unfall nicht blöd ausschaut, sondern zeigen kann, dass man eine fundierte Risikoeinschätzung gemacht hat.

 Ich habe gesagt, dass die Jugendwohlfahrt ihre Entscheidungen in der Regel wohl angemessen trifft. Ich nehme an, dass die Forschungsbefunde aus Deutschland im wesentlichen auch auf Oberösterreich zutreffen: Maßnahmen sind i.d.R. angemessen, oft auch wirkungsvoll. Gleichzeitig zeigen sich systematische Probleme bei der Arbeit der Jugendwohlfahrt.

 

Was wird so beklagt?

 Bekannte Probleme:

  • Väter werden nicht wahrgenommen
  • erweiterte Familie wird nicht wahrgenommen
  • Timing: zu späte systematische Beschäftigung mit dem Fall
  • keine echte Beteiligung der KlientInnen bei der Hilfeplanung
  • Erzieherische Hilfen werden zu unspezifisch, zu schematisch eingesetzt
  • mangelnde Nachvollziehbarkeit und fachliche Qualität der Gutachten und der Entscheidungsfindung

 All diese Probleme zeigen sich auch auf der Ebene der Diagnostik. Ich werde versuchen, Wege für eine Diagnostik aufzuzeigen, die den Kontexten gerecht wird und die bekannten Probleme minimieren könnte.

 Ich nehme an, dass es unter Ihnen unbestritten ist, dass SozialarbeiterInnen der behördlichen Jugendwohlfahrt immer schon diagnostizieren.

 Sie sammeln Daten, konstruieren daraus das Bild einer Situation, treffen eine Einschätzung und leiten daraus Entscheidungen über Interventionen oder Nicht-Interventionen ab. Genau das ist Diagnostik.

Mein Anliegen ist, diesen Prozess von der Datensammlung bis zur Entscheidung genauer anzusehen, ihm eine Form zu geben, die Form fachgerechter diagnostischer Verfahren.

Ein diagnostisches Verfahren ist ein beschreibbarer und beschriebener Standard dafür, welche Daten herangezogen werden sollen, wie diese zu ordnen und schließlich zu interpretieren sind.

 

Beschreibbar und beschrieben, das heißt auch: nachvollziehbar. Zumindest andere Profis wissen, wenn von einem angewendeten Verfahren gesprochen wird, auf welche Art und Weise die fallführende Kollegin zu ihrer Einschätzung der Situation gekommen ist. Beschreibbar und beschrieben, das heißt nicht, dass die Ergebnisse dann nicht mehr angezweifelt werden können. Klar ist der Rahmen, es bleibt ein beträchtlicher Spielraum für die Anwendung individuell gebundenen Erfahrungswissens oder für die Einbeziehung von Informationen, die über das Verfahren nicht erfasst worden sind.

 So stelle ich sicherheitshalber gleich einmal klar, dass ich nicht glaube, es könnte ein einziges Verfahren sozialer Diagnostik geben, das uns in der Jugendwohlfahrt auch nur annähernd ein komplettes Bild der Situation geben könnte und aus dessen Ergebnis wir zweifelsfrei unsere Interventionsentscheidungen ableiten könnten.

 Das darf aber keine Ausrede dafür sein, gleich auf Systematik, auf professionelle Standards zu verzichten.

 Diagnostische Verfahren gibt es für den Bereich der Jugendwohlfahrt bereits mehr als genug, gleichzeitig aber doch zu wenig. Sprechen wir zuerst über das Viele, das es gibt, dann über das für die Sozialarbeit brauchbare, das es zu wenig gibt.

 Also das Viele:

 Verfahren psychologischer Diagnostik werden in der Jugendwohlfahrt breit angewandt. Sie reichen von Einschätzungen des Entwicklungsstandes der Kinder über Bindungsdiagnostik, also einer Einschätzung der Bindung der Kinder an die Eltern, bis zur Diagnose der Erziehungsfähigkeit der Eltern. Manche Verfahren sind sehr aufwändig, manche einfach. Über die Aussagekraft der Verfahren lässt sich trefflich streiten. Manche scheinen durchaus fragwürdig, andere wissenschaftlich recht gut abgesichert.

Direkte Schlüsse aus den Ergebnissen auf die zu setzenden Interventionen, vor allem die sozialarbeiterischen Interventionen, sind jedoch nur bedingt zulässig.

 Das hat einfache logische Gründe: Sozialarbeit interveniert in Lebenssituationen, in soziale Systeme. Diese werden von der psychologischen Diagnostik nur in Ausschnitten erfasst. Sozialarbeit muss das ganze soziale Setting, die Potenziale und Schwächen des Systems der erweiterten Familie ebenso in ihre Interventionsüberlegungen einbeziehen wie den bisherigen Prozessverlauf der Hilfe, die voraussichtlichen Reaktionen der Beteiligten und noch nicht Beteiligten (z.B. der Gerichte), die mehr oder weniger bekannten Stärken und Schwächen möglicher Sozialer Dienste, die Hilfen zur Erziehung lokal anbieten usw.

 Also reden wir darüber, was für SozialarbeiterInnen in der behördlichen Jugendwohlfahrt sinnvoll verwendbar ist. Ich empfehle als ersten Schritt die Verwendung von Notationssystemen, die einmal einen ersten Blick auf den Fall ermöglichen, der die Komplexität sowohl sichtbar macht, als auch strukturiert und sie besprechbar macht. 

 

Personalliste

Ein einfaches Instrument ist die Personalliste.

Das ist eine Auflistung aller Personen, die „Spieler“ im zu bearbeitenden Fall sind. Das sieht auf den ersten Blick wie ein Dokumentationsformular aus, wie ein bürokratisches Formular. Ist es nicht!

 Die Personalliste funktioniert vorerst einmal wie ein Theaterzettel. Wie bei jedem diagnostischen Verfahren steht zuoberst der Name des Verfahrens und das Erstellungsdatum, denn jede Diagnose ist eine Momentaufnahme. Und natürlich der Name der erstellenden Sozialarbeiterin. Auf diesem Formular sträflicherweise nicht ersichtlich: Der Anlass der Beschäftigung mit dem Fall: das Presenting Problem. Das ist deshalb wichtig, weil das Problem den Fallraum eröffnet und definiert. Auf die Liste kommen nämlich alle Personen, die mit dem bearbeiteten Problem zu tun haben, von ihm beeinflusst werden oder auf die Lösung wie auch immer Einfluss nehmen oder Einfluss nehmen können.

 Mit dieser einfachen Liste kartographieren wir den sozialen Raum des Falles. Die erste Spalte benennt die Personen – und hier sollen wirklich Personen stehen, nicht Organisationen. Personen interpretieren den Spielraum, den ihnen die Organisationen geben. Namen, die man nicht kennt, werden durch Platzhalter ersetzt. Die zweite Spalte, das Alter. Das Alter ist neben dem Geschlecht eines der markantesten Daten über eine Person, ihre soziale Stellung.

 Die Altersangabe mag Ihnen banal erscheinen, ich will an ihrem Beispiel aber den Unterschied zwischen einer bürokratischen Dokumentation und einer diagnostischen Herangehensweise erklären. In einem Akt wird prominent nicht das Alter, sondern das Geburtsdatum erscheinen. Das hat praktische Gründe. Das Geburtsdatum ist invariabel, es ändert sich nicht. Es stimmt nach einigen Jahren immer noch, und das ist wichtig für einen Akt. An ihm lässt sich leicht ausrechnen, ob man noch zuständig ist oder nicht mehr.

 Diagnostik hingegen ist immer eine Momentaufnahme, und sie soll Deutung und Bedeutung sichtbar machen. Die Personalliste stimmt vielleicht schon in zwei Monaten nicht mehr, weil sich die SpielerInnen des Falles neu geordnet haben oder weil sich das zu bearbeitende Problem geändert hat. Aus der Momentaufnahme soll aber ein Höchstmaß an Wissen über die Struktur des Falles resultieren, das Entscheidungen begründen kann. Wir werden daher bei diagnostischen Verfahren, selbst bei einem so einfachen und elementaren wie der Personallisten-Notation das bedeutsamere Faktum des Alters aufzeichnen, damit wir es nicht erst mühsam errechnen müssen.

 Diagnostik erfordert eine diagnostische Haltung, und die äußert sich eben auch darin, diagnostische Prozesse eindeutig von bürokratischen Prozessen abzugrenzen. Diagnose ist ein professioneller Vorgang, hier gelten die Regeln der Profession, nicht die Regeln der Organisation. Und sei es im Beharren auf dem Notieren des Lebensalters.

 Jetzt bin ich schon bei der professionellen Haltung, die für die sozialarbeiterische Diagnosen erforderlich ist. Da kann ich gleich auch noch auf den sorgsamen Umgang mit Daten hinweisen. Daten, die ich nur schätze und nicht genau kenne, muss ich als solche kennzeichnen. Hier in der Altersspalte mache ich das durch die geschwungene Linie vor der Altersangabe. Daten, die ich nicht kenne, werden ebenfalls gekennzeichnet. Hier durch die Fragezeichen.

 Diese sorgfältige Unterscheidung zwischen Fakten, Schätzungen, Vermutungen und Unbekanntem ist Kennzeichen eines professionellen Umgangs mit Daten, zeichnet ExpertInnenwissen vor Alltagseinschätzungen aus. Ich werde später noch einmal darauf zurückkommen, wenn ich über Gutachten spreche.

 Nun noch kurz zu den weiteren Spalten. Die Rolle, das ist jene Rolle, die die Person im Verhältnis zum Klienten, der in der Regel an der ersten Stelle der Tabelle steht, spielt. Das kann eine Verwandtschaftsrolle sein, eine andere private Rolle wie zum Beispiel Freund, oder eine berufliche Rolle. In unserem Beispiel hat die Kollegin bei der Mutter diese Regel ignoriert und auch noch „Heimhelferin“ dazugeschrieben. Wahrscheinlich wollte sie damit auf den sozialen Ort, das Milieu, hinweisen, mit dem sie es in diesem Fall zu tun hatte.

 An diesem Beispiel kann ich auf noch einen wichtigen Punkt hinweisen, der für alle diagnostischen Verfahren gilt: Sie machen bestimmte Aspekte eines Falles sehr gut sichtbar, andere Aspekte werden dafür unsichtbar. Das Eine ist Bedingung des Anderen. Ohne das Unsichtbarmachen mancher Aspekte können andere nicht sichtbar werden. Daher sind alle diagnostischen Verfahren begrenzt in ihrer Aussagekraft. Es gibt immer andere Aspekte, die sie nicht abbilden. Hier wird die soziale Stellung, der soziale Status der Personen nicht sichtbar, und vieles anderes auch nicht. Trotzdem ist es sinnvoll, sich einmal auf diesen Ausschnitt einzulassen.

 Das verlangt Diagnostik: ich sehe für die Dauer der Beschäftigung mit dem Verfahren von allem anderen ab, das ich auch noch weiß oder zu wissen glaube. Ich gebe dem verfahren eine Chance, mir etwas zu sagen, was ich noch nicht weiß, bisher noch nicht gewusst habe. Für eine so handlungsorientierte Profession, wie es die Sozialarbeit ist, ist das eine ziemliche Herausforderung. Das ist aber die Voraussetzung für den sinnvollen Einsatz diagnostischer Verfahren. Wenn ich sie behandle wie eine amtliches Formular, dann werde ich nicht klüger daraus, dann ist es besser, ganz darauf zu verzichten. Aber, wie vielleicht schon deutlich geworden ist, diesen Verzicht halte ich für keine gute Wahl.

 Zurück zur Personalliste. Nach Name, Alter und Rolle finden Sie noch eine Spalte, über der vielleicht etwas missverständlich „Institution“ steht. Mit „Institution“ ist hier das Referenzsystem gemeint, vor dem die Akteure zuerst rechtfertigen müssen, was sie tun. Für Personen in privaten Rollen sind das zuerst jene Personen, mit denen sie in einem Haushalt leben. Ihnen müssen sie erklären, was sie tun und bleiben lassen, und wenn sie es vor denen nicht rechtfertigen wollen, müssen sie es ihnen bewusst verschweigen. Daher steht bei Personen in privaten Rollen ganz einfach Haushalt, abgekürzt Hsh. und dann eine Nummer. Denn Haushalte haben heutzutage keinen Namen mehr, spätestens seit es nicht mehr üblich ist, von einem Haushaltsvorstand zu sprechen.

 Für Personen in beruflichen Rollen ist es die Organisation, für die sie arbeiten. Nach deren Regeln müssen sie sich richten, oder deren Regeln müssen sie bewusst umgehen. Diese Referenzsysteme spielen mit, sie spielen eine Rolle in unseren Fällen.

 In der letzten Spalte sehen Sie noch einige Plus und Minus-Zeichen. Ein Plus bedeutet, dass man als fallbearbeitende Sozialarbeiterin im Zuge der Problembearbeitung mit dieser Person Kontakt hatte. Ein Minus bedeutet, dass man eben keinen Kontakt hatte. Diese Spalte markiert den Interventionsraum, die Reichweite unserer Interventionen.

 In Summe stellt die Personalliste eine komplette Kartographierung des Falles dar. Wir haben die Player aufgelistet, sehen die Beziehungen der Personen zum Klienten und unseren Interventionsraum. Die Personalliste beschränkt sich nicht auf verwandtschaftliche Verhältnisse, sie erfasst auch berufliche Akteure, relevante Freunde etc., sie vermisst den Fall.

 Sie mögen denken, damit sei noch nicht viel gewonnen. Aber fürs Erste, meine ich, ist das nicht schlecht. Die personelle Konstellation des Falles ist eine spezifisch sozialarbeiterische Sicht. Hier finden sich die Ressourcen und die Gefahren. Bei der Vorstellung eines Falles im Team sollte eine Personalliste nicht fehlen. Sie macht den ganzen Raum sichtbar und stellt das Verhältnis zu ihm und zu seinen Akteuren zur Diskussion. Sie wirkt außerdem der Verengung des Blicks auf Kind und Mutter – ich glaub, ich habe das irgendwo am Beginn dieses Referats als ein Problem der Jugendwohlfahrt benannt – entgegen.

 

Risiko

Ich habe zuerst die Personalliste vorgestellt, weil die Erweiterung des Blicks auf alle Akteure einer Fallsituation im Jugendamt besonders wichtig ist. Der breitere Blick dient der Erschließung der Ressourcen auch der erweiterten Familie. Auch die von mir sonst propagierte Netzwerkkarte ist da ein gut brauchbares Instrument.

 Zu den großen und kritischen Aufgaben der Jugendwohlfahrt gehört allerdings die Abschätzung des Risikos für ein Kind, damit die Abschätzung des Interventionsbedarfs. Dazu gleich einige Verfahrensregeln und ein brauchbares Hilfsmittel.

 Wenn die Rechte des Kindes in einer Lebenssituation möglicherweise gefährdet sind, so ist eine umfassende Erhebung der Lage angezeigt. Umfassende Erhebung, das bedeutet jedenfalls auch zumindest einen Hausbesuch, das bedeutet Gespräche mit den Beteiligten. Hinschauen, bewusst wahrnehmen, seiner Wahrnehmung trauen und sie festhalten.

 Ich habe in meinem Buch zur Sozialen Diagnostik den Hausbesuch als Mittel der Sozialen Diagnostik beschrieben und einen Beobachtungsleitfaden zusammengestellt. Der kann vielleicht hilfreich sein, besonders für noch weniger erfahrene KollegInnen.

 Was man gesehen und erfahren hat, sollte allerdings unbedingt mit einer Risikofaktorenliste verglichen werden. Ich gebe Ihnen ein Beispiel, das an Kinderrechten orientiert ist.

Es stammt aus Recklinghausen und wurde in einer – übrigens auch via Internet zugänglichen – Schrift des Instituts für Soziale Arbeit Münster über den Schutzauftrag der Jugendhilfe veröffentlicht.

 Das ist ein Einschätzungsbogen. Er zählt Grundbedürfnisse des Kindes auf, dann typische Risikofaktoren, schließlich elterliche Kompetenzen. In jeder einzelnen Zeile ist eine Einschätzung gefragt. Grün bedeutet, die Bedürfnisse des Kindes werden sicher befriedigt, die Einschätzung zu bestimmten Merkmalen gibt keinen Anlass zur Besorgnis oder weist auf Ressourcen hin.

Gelb heißt, die Einschätzung ist nicht sicher, es fehlen Wahrnehmungen.

Rot signalisiert den Gefahrenbereich: Risiken sind erkennbar, Grundbedürfnisse sind bedroht , die Einschätzung gibt Anlass zur Besorgnis.

 Um diese Einschätzungen treffen zu können, muss man natürlich Wahrnehmungen haben. Ein Vorteil solcher Raster ist, dass sie Fragen stellen. Wir werden angeregt, jene Bereiche zu erkunden, zu denen wir beim Ausfüllen noch nichts sagen können. Raster wie diese leiten also nicht nur die Einschätzung an, sondern sie verbessern mit der Zeit auch die Beobachtung.

 Eine Risikoanalyse wie diese weist uns auf den Interventionsbedarf hin, aber sie zeigt nicht automatisch an, wie zu intervenieren ist. Das müssen wir aus unserer Einschätzung der familiären Situation und Dynamik ableiten, aus der Erfahrung, aus unserem Wissen über die Ressourcen. Was wir sehen, ist die Dringlichkeit der Intervention.

 Die AutorInnen dieses Risikoanalysebogens weisen darauf hin, dass er keineswegs mathematisch anzuwenden sei, also durch Abzählen ausgewertet werden kann, und wenn es nicht eine Mindestzahl von roten Feldern gebe, könne man sich beruhigt zurücklehnen. Ich wäre nicht ganz so streng. Zwar können bereits einige wenige oder gar nur ein einziger roter Bereich Handlungsbedarf anzeigen, aber dass eine umso energischere Intervention zum Schutz des Kindes erforderlich ist, je mehr rote Felder angekreuzt sind, das ist m.E. unbestritten. Sie können also ruhig auch zählen.

 In Hamburg ist eine Liste mit Indikatoren gebräuchlich, die Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung geben. Diese wie die anderen von mir heute erwähnten Listen und Texte zu diagnostischen Verfahren können Sie ab morgen auf meiner Website finden.

 Risikofaktorenanalysen sind m.E. ein unentbehrliches Instrument in der behördlichen Jugendwohlfahrt, sie weisen auf nötige Interventionen hin und sie sind auch ein gute Grundlage für die Begründung von Interventionsentscheidungen.

 Ich will Ihnen nun aber noch ein Instrument vorstellen, mit dem Sie nicht eine familiäre Situation, sondern eine geplante Intervention analysieren können.

 

Interventionsassessment

 Manche Interventionen in der Jugendwohlfahrt sind invasiv, das heißt, sie greifen gravierend in das Leben der betroffenen Kinder und Eltern ein.

 Nicht nur das, sie sind auch selbst risikobehaftet, sie können Scheitern oder ungünstige Nebenwirkungen haben. Häufig wird, vor allem bei der Begründung von Interventionen, dieses Risiko ignoriert. Hat man sich einmal für eine Intervention entschlossen, dann werden nur mehr jene Argumente angeführt, die die Intervention als die einzig richtige erscheinen lassen. Das erhöht die Qualität der Entscheidungen nicht gerade.

 Das Interventionsassessment ist ein Analysebogen für geplante Interventionen, mit dem verschiedene Varianten verglichen und systematisch durchdacht und schließlich begründet werden können.

 Aufgefordert wird hier zu einer Einschätzung einiger entscheidungswichtiger Parameter. Wie hoch ist die Intensität des Eingriffs? Im Falle einer Fremdunterbringung ist diese Intensität zum Beispiel besonders hoch. Wie stigmatisierend wirkt der Eingriff, trägt er zur Selbststigmatisierung der Klienten bei? Wie hoch ist der Nutzen, wenn die Intervention gelingt, und worin besteht dieser Nutzen.

 Sie sehen, dass es hier 2 Spalten gibt, eine allgemeine und eine fallspezifische. Wir haben Erfahrungen, möglicherweise sogar statistisch erfasste Erfahrungen über die Erfolgschancen bestimmter Interventionen, etwa einer Pflegefamilienunterbringung. Das gehört in die Spalte allgemein. Daneben kann man aber abschätzen, ob im Fall aufgrund bestimmter Bedingungen z.B. die Eingriffsintensität geringer wäre, weil das Kind selbst und die Eltern die Unterbringung wünschen usw.

 Interventionen können trotz ihres grundsätzlichen Gelingens ungünstige Nebenwirkungen haben, die Fremdunterbringung z.B. einen Abbruch der Beziehungen zu einigen Familienmitgliedern. Darüber hinaus besteht ein Risiko des Scheiterns, z.B. der Pflegerückstellung bei einer Unterbringung in einer Pflegefamilie. Das ist hoch und lässt sich sogar beziffern. Ich kann den Schaden einschätzen, der bei einem Scheitern der Intervention angerichtet wird, und ich kann ihn benennen.

 Durch die Skalierung kann ich nun die Summe dieser Faktoreneinschätzung errechnen und der Summe anderr möglicher Interventionen gegenüberstellen. Je höher diese Kennzahl ausfällt, umso riskanter ist die Intervention.

 Schließlich werden noch Faktoren herangezogen, die für die Interventionsentscheidung eine Rolle spielen: Wie hoch ist der Implementierungsaufwand, wer befürwortet die geplante Intervention mit welchen Argumenten, wer ist mit welchen Argumenten dagegen, welche Begleitmaßnahmen sind möglich, um Risiken und Nebenwirkungen zu reduzieren.

 Der Bogen leitet eine bewusste Entscheidung an, kann den Vergleich zu anderen möglichen Interventionen inklusive der Nichtintervention erleichtern und strukturieren.

 

Resümee 

Ich komme nun zum Schluss, zu einem Resümee. Ich habe Ihnen 3 Verfahren vorgestellt. Das sind nur Beispiele, Sie können wahrscheinlich mit Gewinn eine Reihe weiterer diagnostischer Verfahren für Ihre Arbeit verwenden. Aus den von mir propagierten sind zum Beispiel die Ecomap zur Kartographierung von Ressourcen und der biografische Zeitbalken in einer Version für Kinder in manchen Fällen gut verwendbar. In der Literatur finden Sie eine Reihe von weiteren Verfahren sehr unterschiedlicher Qualität und Brauchbarkeit. Ich appelliere an Sie, auf die sozialarbeiterische Brauchbarkeit der Verfahren zu achten, jedenfalls aber das zu pflegen, was ich vorhin als professionelle Haltung bei der Diagnostik bezeichnet habe.

 Diese Haltung lässt sich mit Sorgfalt und Genauigkeit beschreiben. Sorgfältiger Umgang mit den Instrumenten, Genauigkeit bei der Erhebung der Daten. Sorgfältigkeit bei der Unterscheidung zwischen Wissen (wobei grundsätzlich zu vermerken ist, woher ich dieses Wissen habe) einerseits, Hörensagen und Vermutungen andererseits. Schließlich soll Diagnostik nicht zur üblen Nachrede verkommen.

 Eine Kultur des professionellen Umgangs mit Daten, einer fachlichen und selbstkritischen Würdigung unserer Beobachtungen und Interpretationen, die muss vielfach erst gelernt werden. Ein kritisch-konstruktives Team ist dabei eine große Hilfe.

 Diagnostik dient dazu, dass wir als Profis zu einer eigenen begründeten Einschätzung einer Situation kommen. Sie zeigt uns an, wo wir handeln müssen, was wir zum Thema machen müssen. Sie zeigt uns an, womit wir die KlientInnen zu konfrontieren haben und wobei sie Unterstützung brauchen. Sie zeigt uns an, welche Wege wir in der Fallbearbeitung gehen können. Welche dann wirklich gegangen werden, das hängt von der Würdigung der Gesamtsituation, von den Fachgesprächen mit den KollegInnen und von der Beratung mit den KlientInnen ab.

 In der Vorbereitung eines Hilfeplangesprächs sollten systematische Einschätzungen durch diagnostische Verfahren nicht fehlen. Durch das Gespräch selbst wird die Einschätzung dann noch deutlicher, manchmal auch korrigiert, manchmal zeigt sich dann erst ein wirklich gangbarer Weg.

Jene diagnostischen Verfahren sind nützlich, die Ihre professionelle Handlungsfähigkeit erweitern, sie nicht einschränken. Die Ihnen ermöglichen, spezifischer auf den Fall einzugehen.

 Und schließlich noch eine Regel: Wenden Sie die Verfahren zu einer systematischen Einschätzung möglichst früh an, nicht erst dann, wenn Situationen eskaliert sind. Je früher Sie sich bewusst mit der Konstruktion eines Falles, mit den Einschränkungen der Kinderrechte und dem Misshandlungs- und Vernachlässigungsrisiko in einer Familie beschäftigen, umso gezielter können sie helfende Interventionen setzen, umso größer ist Ihr Handlungsspielraum.

 

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Arbeit. 


 

Literatur 

Armutskonferenz (2006): Materialsammlung Kinderarmut. Definition, Ursachen, Auswirkungen, Bekämpfung. Wien.

Fröhlich-Gildhoff, Klaus (Hg.) (2002): Indikation in der Jugendhilfe. Grundlagen für die Entscheidungsfindung in Hilfeplanung und Hilfeprozess. Weinheim und München.

Harnach-Beck, Viola (2000): Psychosoziale Diagnostik in der Jugendhilfe. Grundlagen und Methoden für Hilfeplan, Bericht und Stellungnahme. 3. überarbeitete und erweiterte Auflage. Weinheim.

Institut für Soziale Arbeit e.V. (2006): Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung. Arbeitshilfe zur Kooperation zwischen Jugendamt und Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe. In: http://www.kindesschutz.de/Arbeitshilfe/arbeitshilfe%20kindesschutz.pdf: abger. am 10.7.2006. Münster.

Jacob, André / Wahlen, Karl (2006): Das Multiaxiale Diagnosesystem Jugendhilfe (MAD-J). München und Basel.

Kindler, Heinz / Lillig, Susanna / Blüml, Herbert / Werner, Annegret (Hg.) (2005): Handbuch Kindeswohlgefährdung nach §1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst. In: http://213.133.108.158/asd/ASD_Inhalt.htm: Entwurfsfassung 30.12.2005. München.

Pantucek, Peter (2005): Soziale Diagnostik. Verfahren für die Praxis Sozialer Arbeit. Wien und Köln.