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Das Potenzial von Schulsozialarbeit

Peter Pantuček-Eisenbacher, im März 2018

 

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Seit einigen Jahren ist ein Aufschwung von Schulsozialarbeit in Österreich zu beobachten, wenn auch von einem quantitativ niedrigen Niveau ausgehend. Es ist an der Zeit, sich über Standards und sinnvolle Organisationsformen zu verständigen.

 

Sozialarbeit als Hilfstätigkeit oder eigenständige Profession?

Irritationen rief hervor, dass bei einem ministeriell geförderten Projekt die Schulsozialarbeit fachlich dem Schulpsychologischen Dienst unterstellt wurde. Das entspricht einem überwunden geglaubten Verständnis, das auch in anderen Praxisfeldern der Sozialen Arbeit zu finden war und vereinzelt noch zu finden ist: Krankenhaussozialarbeit als Hilfstätigkeit für Ärzte, behördliche Sozialarbeit unter der Leitung von JuristInnen. Man könnte diese Unterordnung einer Profession unter die andere unter dem Gesichtspunkt von Berufspolitik kritisieren. Das soll hier aber nicht geschehen. Es geht nicht um die Bezahlung und nicht um berufspolitische Eitelkeiten. Es geht in der Folge um die sachliche Angemessenheit, hiermit um eine Untersuchung der Aufgaben und Potenziale der Schulsozialarbeit. Und  es geht darum, welche Rahmenbedingungen sie benötigt, um die von ihr zu Recht erwarteten Leistungen zu erbringen. Welche legitimen Erwartungen können an sie gerichtet werden?

Die Sozialarbeit hat, wie übrigens auch andere im weitesten Sinne helfende Berufe, eine mäandernde Geschichte. Sehr verkürzt dargestellt, könnte man davon sprechen, dass sie in ihren Ursprüngen eine Tätigkeit zur Einschätzung der Hilfsbedürftigkeit war, die die Wirksamkeit von Wohlfahrtsmaßnahmen durch individualisierte Erhebungen steigern sollte. Sie entwickelte Methoden der Exploration, die sich schließlich selbst als hilfreich erwiesen. In ihrer Geschichte gab es Phasen, in denen sie sich an psychotherapeutische Verfahren annäherte, solche, in denen sie stärker im Dienste von Ordnungspolitik stand, und schließlich Phasen, in denen sie sich selbst als im weiteren Sinne erzieherische Tätigkeit verstand. Die Sozialarbeit nahm aus all diesen Entwicklungsphasen Elemente auf. In ihrem heutigen methodischen Repertoire und in ihrem Wissenskorpus sind sie aufzufinden. Was sich allerdings geändert und präzisiert hat, ist das Selbstverständnis der Sozialarbeit und das Bewusstsein darüber, was der eigentliche Gegenstand ihrer Tätigkeit ist. Was sich weiters geändert hat, sind das Ausbildungsniveau der Sozialarbeitenden und die akademische Verankerung der Disziplin. Es sei darauf hingewiesen, dass seit Beginn dieses Jahrhunderts sogar in Österreich, das diesbezüglich international sehr spät dran war und immer noch ist, die Ausübung des Berufs ein Hochschulstudium erfordert. 

 

Aufgaben, Möglichkeiten und Zuständigkeiten der (Schul-)Sozialarbeit

Was die Sozialarbeit von anderen Professionen unterscheidet, sind ihr Aufmerksamkeitsfokus und ihr Set an Interventionsmöglichkeiten. Beides richtet sich auf Möglichkeiten der Beeinflussung der Situierung von Personen in ihren sozialen Beziehungen — wobei unter sozialen Beziehungen sowohl die Person-Person-Beziehungen im nahen sozialen Umfeld zu verstehen sind, als auch jene zu den gesellschaftlichen Institutionen und Organisationen. Letztere entscheiden über den Zugang zu gesellschaftlichen Ressourcen. Beides kann man als Arbeit an der Ermöglichung von Inklusion verstehen. Sozialarbeit arbeitet nicht vorrangig an der Behebung von am Individuum diagnostizierbaren Defekten, sondern an der (sozialen) Situation, in der Individuen ihre Handlungsmöglichkeiten vorfinden. In ihrer beratenden Tätigkeit mit ihren Klientinnen und Klienten unterstützt sie diese bei der Wahl erfolgsversprechender Handlungsoptionen. Personen mit niedrigem Status, die Schwierigkeiten haben, gehört zu werden, versucht sie Gelegenheiten der Mitsprache und Teilhabe zu eröffnen. Letzteres geschieht nur zum Teil dadurch, dass sie diese Personen „vertreten“, in erster Linie dadurch, dass Settings arrangiert und ggf. moderiert werden, in denen diese Personen selbst ihre Anliegen vorbringen können.

In den Diskussionen über die Rolle und Positionierung der Schulsozialarbeit spielt die Frage, wie das Verhältnis der Schulsozialarbeit zur Kinder- und Jugendhilfe gestaltet werden soll, eine große Rolle. Einzelne Positionen präferieren eine Distanz zur KJH und wollen die Schulsozialarbeit nicht als verlängerten Arm des Jugendamtes verstanden wissen. In dieser Sicht wäre die Schulsozialarbeit näher bei den Prinzipien und Arbeitsweisen der offenen Jugendarbeit angesiedelt. Andere wiederum verlangen eine enge Verbindung zur KJH. Sie sehen dabei vor allem auch die Möglichkeit, gezielter koordiniert zu intervenieren – z.B. via Hausbesuchen bei den Familien.

Über die Positionierung und die Interventionsmöglichkeiten der Schulsozialarbeit sollten jedenfalls Beratungen unter Einbezug von ExpertInnen der Sozialen Arbeit und der Kinder- und Jugendhilfe geführt werden mit dem Ziel, österreichweit ein gemeinsames Verständnis der Aufgaben und Möglichkeiten zu erreichen – und so weit möglich auch eine analoge Organisationsform. Die Österreichische Gesellschaft für Soziale Arbeit mit ihrer Arbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit wäre dafür eine geeignete Ansprechpartnerin.

Eine direkte Angliederung der Schulsozialarbeit an die behördlichen Kinder- und Jugendhilfe sollte nicht die Lösung der Wahl sein, aber die Beschränkung auf eine Kopie offener Jugendarbeit im Schulraum würde doch die Chancen auf wirksame Hilfe nachhaltig beschneiden.

Symbolisch abgehandelt wird diese Diskussion u.a. an der Frage, ob SchulsozialarbeiterInnen Hausbesuche bei den Familien der SchülerInnen machen sollen. Bei einer Befragung zu Unterstützungssystemen für die Schulen äußerten sowohl SchulpsychologInnen als auch Beratungs- und BetreuungslehrerInnen diesen Wunsch (Grandy u.a. 2015:72).

Fachlich ist es nicht leicht, hierauf eine eindeutige Antwort zu finden. Grundsätzlich wäre im Zuge der Bearbeitung von Krisensituationen und dort, wo man damit Kinder unterstützen kann, eine aufsuchende Arbeit mit den Familien indiziert. Voraussetzung wäre aber allemal, dass das im Einvernehmen mit den Ankerpersonen, also den betroffenen Kindern, geschieht. Andererseits sind diesbezügliche Forderungen auch im Kontext von in Österreich geltenden Regeln des Schulsystems zu sehen. LehrerInnen machen grundsätzlich keine Familienbesuche, die Präsenz von Eltern in der Schule ist sehr gering. Das System Schule schottet sich trotz „Schulpartnerschaft“ sorgfältig ab (Alternativen dazu vgl. z.B. Krumm o.J.). Wenn Familienbesuche der Schulsozialarbeit nun vorrangig als Mittel zur Beeinflussung oder „Zähmung“ von widerspenstigen Eltern aufgefasst würden, wären sie wirklich kontraproduktiv.

Will man die Sozialarbeit in ihrem Verhältnis zu den anderen im Schulwesen tätigen Professionen verorten, so ist ihre Distanz zur Psychologie ebenso groß wie jene zur Schulpädagogik. Sie arbeitet mit beiden zusammen, zusätzlich wie oben beschrieben auch noch mit anderen AkteurInnen, aber sie hat ihre eigene Agenda, die nicht unter jene einer anderen Profession subsummierbar ist.

 

Wem ist Schulsozialarbeit verpflichtet?

In zahlreichen Dokumenten wird die systemische Funktion von Schulsozialarbeit hervorgehoben. Das ernst zu nehmen, heißt aber, dass Schulsozialarbeit einerseits den Schülerinnen und Schülern verpflichtet ist, deren Lebens-Chancen im Zentrum des Interesses stehen und ihnen gegenüber die Hauptverantwortung besteht. Die Schülerinnen und Schüler müssen daher auch stets ein Mitspracherecht haben. Soweit in die persönliche Autonomie der SchülerInnen eingegriffen wird, benötigen Interventionen i.d.R. ihre Zustimmung. Zu den Zielgruppen, um eine Verbesserung der Situation der SchülerInnen zu erreichen, gehören allerdings, nimmt man das systemische Verständnis ernst, nicht nur deren Eltern, sondern gleichermaßen die Schule selbst.

Schulsozialarbeit wäre so verstanden nicht in erster Linie eine Dienstleistung für die Schule, sondern eine für Schülerinnen und Schüler, und hier besonders für jene, die in schwierigen Situationen sind und/oder von Exklusion in ihren vielfältigen Formen bedroht werden. Und es wären nicht in erster Linie außerunterrichtliche pädagogische Interventionen, die Schulsozialarbeit zu bieten hätte, sondern die aktivierende, beratende, vermittelnde, Lösungen vorbereitende und Verständnis generierende, Verständigung ermöglichende Arbeit mit Schulleitung, Lehrenden, den Kindern und Jugendlichen selbst sowie außerschulischen Akteuren und Ressourcen von Jugendarbeit, Kinder- und Jugendhilfe, Polizei, zivilgesellschaftlichen Organisationen und so weiter. 

Oder anders ausgedrückt: Schulsozialarbeit hat nicht in erster Linie den Auftrag, Kinder und Eltern zu „bessern“, sondern all jene Systeme, in denen SchülerInnen sich bewegen, für die jungen Menschen durchschaubarer, beeinflussbarer zu machen. Die SchülerInnen wären dabei Verbündete und nicht in erster Linie „Educandi“, zu Erziehende.

Bei einer so praktizierten Schulsozialarbeit wären Familienbesuche nicht auszuschließen, würden wahrscheinlich sogar ganz selbstverständlich werden. Sie hätten dann aber auch nicht den Charakter eines Übergriffs, sondern wären eine selbstverständliche Form der Unterstützung, um auf die spezielle lebensweltliche Situation der Eltern eingehen zu können.

 

Schulsozialarbeit als Agentur des „Sozialen Lernens“?

Hoffnungen, dass Schulsozialarbeit das erledigt, was auch nach Auffassung des Ministeriums (BMBWF o.J.) eine allgemeine Aufgabe der Schule und der LehrerInnen ist, nämlich die Förderung und Ermöglichung Sozialen Lernens, können nicht erfüllt werden. So selbstverständlich es ist, dass bei vielen Arrangements der Schulsozialarbeit auch soziales Lernen stattfindet, kann sie doch nicht kompensieren, was möglicherweise sonst im Schulbetrieb vernachlässigt wird. Schulsozialarbeit ist nicht eine pädagogische Ergänzung, sondern muss die auch zeitlichen Freiräume haben, um sich auf ihre eigene Agenda konzentrieren zu können.

 

Qualifikation des Personals der Schulsozialarbeit

Betrachtet man die Aufgaben und Möglichkeiten der Schulsozialarbeit, müsste analog zu den anderen im Schulsystem tätigen Berufen eine facheinschlägige Hochschulbildung, also zumindest ein Bachelor-Abschluss in Sozialarbeit und/oder Sozialpädagogik obligat sein. Darüber hinaus wäre eine spezialisierte Weiterbildung für die Arbeit in der Schule angemessen.  „School social workers are social workers especially trained to work with children in schools” heißt es beim International Network for School Social Work. 

Praktisch ergeben sich dabei allerdings Schwierigkeiten. In Österreich werden viel zu wenige Studienplätze für Soziale Arbeit bereitgestellt – bezogen auf die Bevölkerung nur halb so viele wie in Deutschland und der Schweiz. Das führt dazu, dass auf dem Arbeitsmarkt zu wenig qualifizierte Personen verfügbar sind und Sozialarbeitsstellen vielfach mit nicht hinreichend ausgebildetem Personal besetzt werden müssen. 

Bei einem Ausbau der Schulsozialarbeit kann man daher nicht aus dem Vollen schöpfen. Der künstlich hervorgerufene Qualifizierungs-Engpass wird sich auch hier auswirken und man wird auf Personal zurückgreifen müssen, von dem nicht zu erwarten ist, dass es von Anfang an das volle Spektrum der Möglichkeiten ausschöpfen kann. Zumindest sollte jedenfalls gesichert sein, dass Teamleitungen und fachliche Verantwortung von sozialarbeiterisch möglichst auf Master-Level hochschulqualifizierten Fachkräften ausgeübt wird. Angebracht wäre es, ein System der Weiterbildung zu etablieren, das die Nachqualifizierung unter Berücksichtigung und Nutzung der bereits erworbenen Qualifikationen und der Berufserfahrung auf das eigentlich erforderliche Niveau ermöglicht. Einzelne Fortbildungstage werden dafür keineswegs ausreichen, es sei denn, man will sich auf Dauer mit einer Schrumpfform von Sozialarbeit im Schulwesen begnügen.

Erforderliche Rahmenbedingungen

Um das Potenzial der Schulsozialarbeit ausschöpfen zu können, ist eine angemessene Ausstattung der Fachkräfte mit fachlicher Autonomie erforderlich:

  • Fachliche Leitung und Aufsicht durch erfahrenes einschlägig qualifiziertes Personal, keine fachliche Unterstellung unter Lehrpersonal oder Schulpsychologie etc.
  • Weisungsfreiheit beim fallbezogenen Vorgehen
  • institutionalisierte Gelegenheit zu regelmäßigen Beratungen in einem Sozialarbeitsteam
  • Teilnahme an pädagogischen Konferenzen in der Schule
  • fachspezifische Fortbildung bzw. Qualifizierung, Gelegenheit zur Teilnahme an auch internationalen Fachtagungen
  • die Freiheit und die zeitlichen Ressourcen zur Kontaktaufnahme mit Personen aus dem relevanten sozialen Umfeld der Kinder (Lehrende, Familie, Behörden, VertreterInnen anderer Organisationen des Gemeinwesens)
  • ein eigener Raum an der Schule

Jede Einschränkung der fachlichen Autonomie verringert die Wirkungschancen.

 

Empfehlungen

Dass Schulsozialarbeit einen hilfreichen Beitrag zum Gelingen der Veranstaltung „Schule“ beitragen kann, scheint schon fast außer Streit zu stehen. Was nunmehr ansteht, ist die Entwicklung eines österreichischen Modells, das gleichermaßen „schulverträglich“ ist, als auch die Potenziale der Sozialarbeit zur Geltung kommen lässt.

Es wäre an der Zeit, unter Einbezug und Auswertung der Erfahrungen der bereits erprobten Modelle im Rahmen einer österreichweiten Tagung und ev. in der Folge einer Kommission unter maßgeblicher Beteiligung von Fachleuten der Sozialen Arbeit an einem solchen Modell gearbeitet wird. Die Initiative dazu müsste vom zuständigen Ministerium bzw. den politisch Verantwortlichen ausgehen. Angesichts der Herausforderungen, vor denen die Schulen jetzt schon und in den kommenden Jahren stehen – man denke nur an die Schwierigkeiten von sogenannten Brennpunktschulen, die Konsequenzen der Digitalisierung, den demographischen Wandel etc. – wäre diese Bündelung von Expertise dringend angesagt.

Die Sozialarbeit ist bereit, ihren Beitrag zur Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen zu leisten.

 

AG Schulsozialarbeit in der Österreichischen Gesellschaft für Soziale Arbeit (ogsa) (2016): Aktuelles Grundsatzpapier zur Schulsozialarbeit in Österreich. Online auffindbar unter www.ogsa.at. Salzburg. 

BMBWF – Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (o.J.): Soziales Lernen. https://www.bmb.gv.at/schulen/unterricht/ba/soziales_lernen.html, abgerufen am 17.3.2018. Wien. 

Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (2017): Für gesundheitliche Chancengerechtigkeit zwischen den Geschlechtern und sozioökonomischen Gruppen, unabhängig von Herkunft und Alter, sorgen. 

Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (2011): 6. Bericht zur Lage der Jugend in Österreich. Wien.

Grandy, Simone u.a. (2015): Unterstützungssysteme in, für und um die Schule. Forschungsbericht des Ludwig Boltzmann Instituts für Health Promotion Research. Wien.

Heimgartner, Arno (2012): Elemente der Schulsozialarbeit und ihre wissenschaftliche Wahrnehmung. In: Marterer, M. (Hg.). : Schulsozialarbeit in Österreich: Zwischenbilanz und Perspektiven. Dokumentation der bundesweiten Fachtagung vom 9. Mai 2012. Wien / Graz. S. 27-38.

Krumm, Volker (o.J.): Erziehungspartnerschaft. Gute Schule durch Vereinbarungen zwischen Schule und Elternhaus. In: http://www.lernwelt.at/downloads/erziehungspartnerschaftvortrag.pdf. : Zugriff am 18.03.2018.

Pantuček-Eisenbacher, Peter (2016): Bildet Sozialarbeit, oder repariert sie die Mängel des Bildungswesens?. In: Sozialarbeit in Österreich Ausgabe 3/16. S. 15-17. Online:http://www.pantucek.com/index.php/soziale-arbeit/texte/350-bildet-sozialarbeit,-oder-repariert-sie-die-mängel-des-bildungswesens-ein-kommentar

Speck, Karsten (2012): Europäische und internationale Beispiele. In: Marterer, M. (Hg.). : Schulsozialarbeit in Österreich: Status, Zwischenbilanz und Perspektiven. Dokumentation der bundesweiten Fachtagung vom 9. Mai 2012. Wien / Graz. S. 73-84.

 

 

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Peter Pantuček-Eisenbacher, Prof. Dr., ist Sozialarbeiter, Soziologe und Supervisor. Er arbeitet als Gründungsrektor der Bertha von Suttner Privatuniversität St. Pölten. Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Soziale Arbeit (ogsa).